Gladbeck. Die Frist zur Grundsteuererklärung läuft ab, viele müssen noch tätig werden. Haus und Grund hadert mit den Berechnungen und rät zum Widerspruch.

Die Frist endet bald. Noch bis zum 31. Januar haben Immobilienbesitzer aus Gladbeck Zeit, ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Längst nicht alle sind dem bislang nachgekommen. Das legen zumindest die Zahlen des Finanzamts Marl nahe. Dort seien bisher rund 68.800 Anträge eingegangen, teilt die Oberfinanzdirektion Münster auf Nachfrage mit. Damit seien rund 55 Prozent der Grundstücke im Bereich des Finanzamtes neu bewertet worden. Zum Vergleich: Im Landesschnitt liegt der Rücklauf bei 57 Prozent.

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Heißt im Umkehrschluss aber auch, dass noch einige Erklärungen fehlen. Zahlen für Gladbeck kann die Finanzdirektion nicht liefern, aber der Verdacht liegt nahe, dass sich die noch fehlenden Erklärungen auf alle Städte, für die das Finanzamt Marl zuständig ist, verteilen. Dabei habe es zuletzt eine Art Endspurt gegeben: „Die Abgabezahlen haben sich in den vergangenen Wochen verdreifacht“, heißt es seitens des Finanzamtes in Marl. Auch landesweit zeigt sich dieser Trend: In der vergangenen Woche wurden in ganz NRW mehr als 270.000 Erklärungen abgegeben, vor einem Monat waren es rund 59.300.

Haus und Grund Gladbeck appelliert, Frist nicht verstreichen zu lassen

„Viele unserer Mitglieder haben ihre Erklärung auch noch nicht abgegeben“, weiß Andrea Diste, die Geschäftsführerin von Haus und Grund in Gladbeck. Der Verein vertritt nach eigener Auskunft rund 1500 private Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer in Gladbeck. Die Geschäftsführerin appelliert an die Immobilienbesitzer, die Frist nicht verstreichen zu lassen.

Denn wer die Erklärung nicht abgibt, dem droht die Finanzverwaltung mindestens mit einer Mahnung. In der Folge könnte der Steuerbetrag dann geschätzt werden. „Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes“, so Gianluca Fischer, Sprecher der Oberfinanzdirektion

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Davor warnt auch Andrea Diste. Denn eine solche Schätzung sei wahrscheinlich für die Eigentümer nicht besonders vorteilhaft, so die Vermutung der Haus und Grund-Geschäftsführerin. Doch wie sind die Rückmeldungen derer, die ihre Erklärung rechtzeitig abgegeben haben? Auch hier hat Andrea Diste Einblicke.

Was sie da zu hören oder zu sehen bekommt, ärgert sie teilweise sehr. So geht das Finanzamt bei der Berechnung des Grundsteuermessbetrags von einer theoretischen Mieteinnahme aus. Doch der Wert dafür sei viel zu hoch angesetzt, da werde mit Summen gearbeitet, die könne kein Vermieter in Gladbeck so ansetzen, das gebe der Markt vor Ort schlicht nicht her.

Haus und Grund und Steuerzahlerbund klagen gegen Grundsteuer

Im Ergebnis ergingen dann Bescheide, wonach sich der Grundsteuermessbetrag in einigen Fällen verdreifache. Das sagt zwar am Ende noch nichts über die tatsächliche Höhe der Steuer aus, da der Messbetrag am Ende mit dem jeweiligen Hebesatz der Kommune multipliziert wird. Doch niemand weiß bisher, wo der Hebesatz für Gladbeck 2025 liegen wird. Die Kommunen haben zugesagt, die Grundsteuer aufkommensneutral zu halten, für den einzelnen Immobilienbesitzer können sich aber sehr wohl Veränderungen ergeben.

Andrea Diste rät daher allen, bei denen sich der Grundsteuermessbetrag so erhöht hat, Widerspruch einzulegen. Haus und Grund klagt gemeinsam mit dem Bund der Steuerzahler gegen die neue Grundsteuer. Wenn in dem Musterverfahren ein Urteil gefallen ist, könne man den Widerspruch im Nachhinein noch begründen.

Finanzamt bietet Unterstützung bei der Grundsteuer an

Doch zunächst einmal muss die Steuererklärung gemacht werden. Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Erstellung der Grundsteuererklärung. Dort finden sich beispielsweise auch Erklärvideos mit Hinweisen für die elektronische Abgabe mit Elster. Für individuelle Rückfragen zur Grundsteuerreform ist das Finanzamt Marl unter 02365-516-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) erreichbar. Bei Fragen zu Elster steht für Nordrhein-Westfalen das Elster Team NRW unter 0251-934-1954 (Mo.-Do. 8 bis 15.30 Uhr und Fr. 8 bis 15 Uhr) zur Verfügung.