Gladbeck. Was passiert mit der Asche Verstorbener, wenn die Laufzeit fürs Urnengrab endet? In Gladbeck ist das Vorgehen anders als in den Nachbarstädten.

Die Feuerbestattung entwickelt sich auch in Gladbeck zur immer öfter gewählten Beisetzungsform. Doch was passiert mit der Asche eines verstorbenen Menschen nach Beendigung der Laufzeit bei der gewählten Grabform? Antworten dazu hat die Fachabteilung des Zentralen Betriebshofs (ZBG), der fürs Friedhofswesen und Bestattungen zuständig ist.

Die Ruhezeit einer Urne auf den städtischen Friedhöfen in Gladbeck endet generell nach 25 Jahren, so Leonie Nüfer vom ZBG. Die Nutzungszeit bei den Gräbern hingegen variiert, je nach gewählter Form. Wird eine Urne in einem Erdgrab beigesetzt, kann man davon ausgehen, dass sowohl das Gefäß als auch die Asche nach Ablauf der Ruhezeit im Erdreich vergangen ist.

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Anders sieht es allerdings aus, wenn die Wahl der Hinterbliebenen auf eine überirdische Grabform gefallen ist. In Gladbeck gibt es sowohl das Urnenkammer-Wahlgrab für bis zu zwei Urnen, als auch das Urnenkammer-Reihengrab für jeweils eine Urne. Doch Asche, die überirdisch aufbewahrt wird, vergeht nicht so schnell. Was also passiert nach Ablauf der Grabzeit?

Auf allen Friedhöfen auch in Gladbeck gilt das NRW-Bestattungsgesetz

Unabhängig von Ruhezeit und Laufzeit der Gräber gilt für alle Friedhöfe in der Region das NRW-Bestattungsgesetz. Und das schreibt vor, dass eine Urne auf einem Friedhof bestattet werden muss. „Dieser Bestattungszwang gilt auch nach Ablauf der Ruhefrist“, betont Silke Kuckert-Brinkmann, beim ZBG für die Friedhofsunterhaltung zuständig. So werde einmal grundsätzlich geregelt, dass Angehörige die Urne eines Verstorbenen nicht mit nach Haus nehmen dürfen. Und auch die Asche muss auf jeden Fall auf dem Friedhof verbleiben.

Urnenkammern auf dem Friedhof in Gladbeck-Rentfort.
Urnenkammern auf dem Friedhof in Gladbeck-Rentfort. © FUNKE Foto Services | Thomas Gödde

Dabei verfährt man in Gladbeck so: Wenn „bei einer Neubelegung eines Grabes nach der Ruhefrist die Urne nicht vergangen ist, dann kann sie an einer anderen geeigneten Stelle beigesetzt werden. Dafür werden vor allem Flächen auf den Friedhöfen in Brauck und Rentfort genutzt, wie Kuckert-Brinkmann erklärt. Einfach, weil dort am meisten Platz vorhanden ist.

In Gladbecks Nachbarstädten gibt es Aschestreufelder auf den Friedhöfen

In vielen Nachbarstädten, beispielsweise in Bottrop und Mülheim, unterscheidet sich das Verfahren in solchen Fällen von der Gladbecker Vorgehensweise. Dort werden so genannte Aschestreufelder auf den Friedhöfen genutzt nach Ablauf der Ruhefrist. Auf diese Weise finden die Toten ihre ewige Ruhe auch weiterhin auf einem Friedhof.

Auch wählbar: Das Urnen-Baumgrab

Mögliche Bestattungsformen: Bei Urnen kann man sich in Gladbeck neben den Urnenkammern auch noch für ein Urnen-Baumgrab entscheiden. Diese Möglichkeit besteht auf den Friedhöfen in Rentfort und in Brauck. Unter den Kronen von teilweise sehr alten Bäumen werden die Urnen ohne Kennzeichnung beigesetzt. Die Namen der Verstorbenen werden auf einem gemeinsamen zentralen Gedenkstein angebracht. Hierzu stehen zwei verschiedene Modelle zur Auswahl. Die Nutzungszeit beträgt 25 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Weitere Informationen zum Friedhofswesen gibt es online auf zb-gladbeck.de. Stichwort: „Friedhöfe und Bestattungen“.

Diesen Weg muss man in Gladbeck noch nicht einschlagen. Der Grund: Hier wird die überirdische Urnen-Bestattungsform in Kammern erst seit 2017 angeboten. Anders als in den Nachbarstädten, wo sie einfach schon eine längere Tradition hat. In Gladbeck gab es vorher lediglich die Erdbestattung auch bei Urnen. „Irgendwann werden wir garantiert auch zu einem anderen Vorgehen kommen müssen, im Moment ist die Platzkapazität aber so noch vorhanden“, sagt die Expertin vom ZBG.

Bei den Beisetzungen steigt der Urnenanteil

Der Urnenanteil bei den Beisetzungen in Gladbeck steigt nämlich kontinuierlich an. Im Jahr 2005 lag ihr Anteil noch bei 17 Prozent, in den vergangenen Jahren ist er auf über 50 Prozent hochgegangen, erklärt die Expertin beim ZBG. Tendenz: weiter steigend.

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Generell, so weiß man beim ZBG, steigt das Interesse an Grabarten, bei denen Angehörigen nichts mit der Pflege zu tun haben. Besonders häufig fällt die Entscheidung deshalb auf eine Beisetzung in einem Gemeinschaftsgrab mit Stein. Um die Pflege müssen sich die Hinterbliebenen nicht kümmern. Sie können aber kleine Schalen und Kerzen aufstellen.