Gladbeck. Egal ob im Garten oder am Straßenrand: Der Kreis möchte die Liste der Naturdenkmale erweitern. Imposante Bäume und Findlinge werden gesucht.

Bitte Ausschau halten nach alten, knorrigen Bäumen und imposanten Findlingen! Die Untere Naturschutzbehörde im Kreis Recklinghausen ist auf der Suche nach neuen Naturdenkmalen – auch in Gladbeck. Bürgerinnen und Bürger können entsprechende Vorschläge einreichen.

In Gladbeck zählen einige prachtvolle Buchen, Eschen und Erlen zu den Naturdenkmalen, die einen besonderen Schutz genießen. Sie stehen etwa im Bereich der Breiker Höfe, an der Forststraße, der Uechtmannstraße und am Hof Große-Ophoff an der Bergstraße. An der Arenbergstraße musste leider Anfang des Jahres eine Blutbuche aus einem Naturdenkmal-Ensemble gefällt werden.

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Gesucht werden auch mögliche Naturdenkmale, die in Gärten in Gladbeck zu finden sind

Im Sommer war das Thema der besonders schützenswerten Natur bereits schon einmal präsent, auch in der Stadt Gladbeck. Anlass war die Überarbeitung der Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen. Auch Bäume in Privatgärten sollen unter bestimmten Voraussetzungen als Naturdenkmale eingestuft werden können. Auf die Berichterstattung in der WAZ Gladbeck sind dann auch tatsächlich entsprechende Vorschläge beim Kreis eingegangen. „Ein Verein aus Gladbeck hat uns eine Liste gleich mit mehreren Bäumen geschickt, die Aufnahme in die Liste finden sollten“, so Kreissprecherin Lena Heimers. Von den Vorschlägen seien die Experten beim Kreis auch sehr angetan, weil sie fundiert und gut begründet seien.

Nun ruft das Expertenteam der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung erneut dazu auf, Vorschläge für potenzielle neue Naturdenkmale im bebauten Innenstadtbereich einzureichen. Diese können sowohl auf privaten Flächen als auch im öffentlichen Raum stehen, sollten jedoch öffentlich einsehbar sein.

Einige geschützte Bäume mussten leider gefällt werden – auch in Gladbeck

„Leider haben wir im Laufe der Jahre einige Bäume durch Krankheiten und altersbedingte Schäden verloren, sodass wir uns sehr freuen, mit der neuen Verordnung wieder neue Bäume unter besonderen Schutz stellen zu können“, sagt Ulrike Mathes von der Unteren Naturschutzbehörde. „Alte und markante Bäume prägen oft ihre Umgebung und sind so wichtiger Bestandteil des Stadtbildes sowie der Stadt- und Kulturgeschichte.“

Naturschutzbehörde prüft Vorschläge

Vorschläge können über ein Beteiligungsportal auf der Kreisseite, www.kreis-re.de eingereicht werden. Alternativ können sich Bürgerinnen und Bürger auch per E-Mail an naturdenkmale@kreis-re.de an die Untere Naturschutzbehörde wenden. Vorschläge per Post können an die Kreisverwaltung Recklinghausen, Fachdienst Umwelt mit dem Stichwort „Naturdenkmale“ gesendet werden. Einsende-Frist ist der 2. Januar 2023.

Ulrike Mathes: „Die Naturschutzbehörde wird die Vorschläge prüfen und die Objekte, die schutzwürdig sind, in den Entwurf der Verordnung aufnehmen.“

Im Kreis Recklinghausen gibt es zurzeit 109 Naturdenkmale – Bäume und Findlinge. 39 von ihnen liegen im Innenbereich, also im bebauten Bereich der Städte. Diese sind über die sogenannte „Innenbereichsverordnung“ geschützt. Alle 20 Jahre muss diese Verordnung durch die Untere Naturschutzbehörde neu erstellt und durch den Kreistag verabschiedet werden. 2023 läuft die aktuelle Verordnung aus.

Als Naturdenkmal geschützt werden Bäume oder Baumgruppen, die sich durch ihre Seltenheit in Art, Wuchsform oder Erscheinung deutlich von anderen Bäumen abheben. In der Regel seien das auffällige große, besonders alte oder außergewöhnlich oder auffällig natürlich gewachsene Bäume.

Imposante Bäume tragen zur Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stadt bei

„All diese Bäume werden in ihrer Besonderheit und Einzigartigkeit, aber auch Schönheit, wahrgenommen und prägen das Bild eines Wohn- und Lebensumfeldes. Sie tragen damit auch zur Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Stadt bei und vermitteln damit ein Gefühl von Heimat.“ Einige Bäume sind unmittelbar mit besonderen Orten verbunden, zum Beispiel zentralen Plätzen, Kirchen oder historischen Gebäuden, und bilden in dieser Kombination ein erhaltenswertes kulturhistorisches und oft auch wirtschaftlich bedeutendes Ensemble.

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Unter Schutz gestellt werden das Naturdenkmal sowie die unmittelbare Umgebung. Alles, was zu einer Schädigung führen könnte, ist verboten. Das bedeutet auch, dass der Eigentümer nicht mehr frei über die Gestaltung der Fläche verfügen kann. Im Gegenzug muss er sich aber auch nicht mehr um die Pflege des Baumes kümmern. Naturdenkmale werden durch den Kreis Recklinghausen regelmäßig kontrolliert, notwendige Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt.