Gladbeck. Die Fällung von drei imposanten Bäumen in Gladbeck ist notwendig. Die Naturschutzbehörde des Kreises nennt die konkreten Gründe der Maßnahmen.

Insgesamt drei alte Bäume müssen in Gladbeck in der kommenden Woche gefällt werden. Die imposanten Gewächse sind Teil von zwei Naturdenkmälern, deren Anblick so in gewohnter Form verschwinden wird. Die zuständige untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen teilt mit, dass die Fällung wichtige Gründe hat.

Die Arbeiten im Stadtteil Zweckel sind für Montag, 31. Januar, geplant. Bei den Naturdenkmälern handelt es sich um ins Auge fallende Baumensemble an der Ecke Arenbergstraße/ Händelstraße sowie im freien Feldbereich an der Uechtmannstraße. Diese landschaftsprägenden Naturdenkmäler sollen durch Nachpflanzungen an gleicher Stelle erhalten bleiben.

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Die betroffenen Bäume weisen seit geraumer Zeit starke Schädigungen auf

Aus der Dreiergruppe des Naturdenkmals an der Arenbergstraße in Zweckel muss eine Blutbuche entnommen werden.
Aus der Dreiergruppe des Naturdenkmals an der Arenbergstraße in Zweckel muss eine Blutbuche entnommen werden. © FUNKE Foto Services | Joachim Kleine-Büning

An der Arenbergstraße muss konkret eine Blutbuche aus einer Dreiergruppe entnommen werden. „Diese Bäume sind 80 bis 100 Jahre alt“, so Svenja Küchmeister vom Presseamt des Kreises. Die drei Bäume stehen als Gruppen-Naturdenkmal unter besonderem Schutz und werden durch die untere Naturschutzbehörde des Kreises Recklinghausen kontrolliert und gepflegt. Die Behörde teilt mit, dass die betroffene Buche seit zwei Jahren starke Schädigungen aufweist, wodurch die Vitalität des Baumes zuletzt rasant abgenommen habe. Dies mache sich durch eine sehr schüttere Belaubung und starke Totholzbildung bemerkbar.

Ein Gutachten eines externen Sachverständigen habe nun endgültige Gewissheit gebracht: Der Baum befinde sich bereits im Absterbeprozess und werde sich von den vorhandenen Schäden nicht erholen können. „Da die Stand- und Bruchsicherheit der Buche dadurch zunehmend beeinträchtigt wird und die absterbenden Äste eine Gefahr für Passantinnen und Passanten darstellen, muss der Baum gefällt werden“, so die Naturschutzbehörde. Der Kreis Recklinghausen will noch in diesem Jahr auf der gleichen Fläche Ersatz pflanzen.

Die Linden am Hagelkreuz sind nicht mehr verkehrssicher

 Das Linden-Ensemble im freien Feld an der Uechtmannstraße ist nicht mehr verkehrssicher und muss gefällt werden.
 Das Linden-Ensemble im freien Feld an der Uechtmannstraße ist nicht mehr verkehrssicher und muss gefällt werden. © Kreis Recklinghausen | Untere Naturschutzbehörde

An der Uechtmannstraße stehen im Feld zwei alte Linden an einem Hagelkreuz, die über den Landschaftsplan als Naturdenkmal im Außenbereich geschützt sind. „Die Bäume sind etwa 120 Jahre alt“, sagt Svenja Küchmeister. Auch diese Linden sind seit einigen Jahren in ihrer Vitalität stark eingeschränkt und leiden unter einem Pilzbefall. Pflegemaßnahmen der unteren Naturschutzbehörde konnten diese Entwicklung nicht aufhalten. Nach mehreren Ästen ist im letzten Jahr bei einer Linde auch die Krone ausgebrochen. Beide Linden sind stark geschädigt, morsch und nicht mehr verkehrssicher, weshalb eine Fällung unumgänglich ist. Um dieses landschaftsprägende Element auch für die Zukunft zu erhalten, wurde entschieden, die beiden Bäume zu fällen und durch junge, gesunde Linden zu ersetzen.

In Gladbeck gibt es aktuell 14 eingetragene Naturdenkmäler. Die Liste ist geschrumpft, da es zum Vergleich 2009 noch 20 Baum-Naturdenkmäler in Gladbeck gegeben hat. Als Naturdenkmal können laut Bundesnaturschutzgesetz „Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen“ festgelegt werden, „deren besonderer Schutz erforderlich ist aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit. Das können einzelne Schöpfungen wie Bäume oder Felsen sein, aber auch mehrere Elemente in einer Gruppe, die aufgrund ihrer besonderen Komposition schützenswert sind.