Gladbeck. 46-Jähriger steht wegen versuchter räuberischer Erpressung vor Gericht. Das Opfer, ein Gladbecker Bauunternehmer, erscheint nicht zum Prozess.
Wegen versuchter räuberischer Erpressung muss sich ein 46-jähriger Mann vor dem Schöffengericht am Amtsgericht verantworten. Laut Anklage soll er drei Männer beauftragt haben, bei einem Gladbecker Bauunternehmer Geld einzutreiben.
Der Angeklagte arbeitete bis 2020 als Subunternehmer für die andere Firma. Alle Ansprüche gegen seinen Auftraggeber seien abgegolten gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Dennoch habe der 46-jährige R. die drei Männer (einer ist bekannt, aber bisher nicht auffindbar, die Identität der beiden anderen ist ungeklärt) beauftragt, 7000 Euro für ihn einzutreiben, wenn nötig, auch mit Drohungen und körperlicher Gewalt.
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Geldeintreiber tauchten im Büro des Braucker Bauunternehmers auf
Das setzte das Trio am 12. August 2021 in die Tat um: Zwischen 22 und 22.30 Uhr tauchten sie im Büro des Braucker Bauunternehmers auf, stellten sich als Geldeintreiber vor und teilten ihm mit, sie würden das Geld am Folgetag abholen, ihm anderenfalls ins Knie schießen. Sollte er die Polizei einschalten, würden sie seine Firma ruinieren und seine Familie auslöschen. Weil der Unternehmer die Forderungen trotz dieser Drohungen zurückwies, soll einer der Täter ihm in die Rippen, ein anderer ans Ohr und in den Nacken geschlagen haben, so der Staatsanwalt. Geld sei trotz allem nicht geflossen.
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Der Angeklagte äußerte sich zu den Vorwürfen nicht, sein Anwalt verlas eine Erklärung: Der Bauunternehmer habe bei seinem Mandanten „Schulden in beträchtlicher Höhe“ gehabt. Weil es darüber keine schriftlichen Aufzeichnungen gebe, habe er keine Möglichkeit gesehen, das Geld einzuklagen, sich zwar „furchtbar aufgeregt“, aber die Sache auf sich beruhen lassen und niemanden beauftragt, das Geld einzutreiben.
Der Hauptbelastungszeuge ist zur Verhandlung in Gladbeck nicht erschienen
Der Braucker Bauunternehmer als Hauptbelastungszeuge war zur Verhandlung nicht erschienen. Das Gericht verhängte gegen ihn deshalb ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro, ersatzweise drei Tage Haft. Er muss außerdem die bisher entstandenen Kosten tragen. Weil innerhalb der 14-tägigen Frist kein Fortsetzungstermin gefunden wurde, wird das Verfahren neu gestartet.