Gladbeck. Der Rat der Stadt Gladbeck hat entschieden, den Kampf gegen das Windrad auf der Mottbruchhalde aufzugeben. Diese Gründe sind ausschlaggebend.

Seit 19.30 Uhr am Donnerstagabend ist der Kampf der Stadt Gladbeck gegen das Windrad auf der Mottbruchhalde Geschichte. Der Rat entschied in seiner Sitzung mit großer Mehrheit, den juristischen Rechtsstreit gegen die sich längst auf Gladbecks höchstem Hügel drehende Strommühle beizulegen. Die Verwaltung hatte zuvor eine Tischvorlage mitgebracht, die die Entscheidung für den ein oder anderen Zögernden noch beeinflusst haben mochte.

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Bürgermeisterin Bettina Weist legte als Entwurf einen modifizierten Beschlussentwurf vor. Sie erklärte, dass Gespräche mit der Steag, beziehungsweise deren Tochter und Windradbetreiberin Gladbeck-Wind GmbH, geführt worden seien. Das Unternehmen sei wie die Stadt Gladbeck bereit, vor dem Oberverwaltungsgericht eine Erledigungserklärung zur Einstellung des Verfahrens abzugeben. Mit dem Vorteil, dass beide Prozessbeteiligten die ihnen durch den Rechtsstreit entstandenen Kosten (durch Gutachter etc.) selbst tragen. Aus Sicht der Stadtspitze und des Rechtsamtes ein Vorteil, da bislang kein Gericht der Stadt Recht gegeben hatte. Und das hohe Risiko bestand, dass Gladbeck bei verlorener letzter Instanz alle Verfahrenskosten (mehr als 160.000 Euro) hätte allein tragen müssen.

Der Widerstand gegen das Windrad war schon in der Juni-Sitzung des Rates gebröckelt

Mit Schleife: Gedankenspiel 1 zur Windradgestaltung auf der Gladbecker Haldenwelt.
Mit Schleife: Gedankenspiel 1 zur Windradgestaltung auf der Gladbecker Haldenwelt. © Mirosavljewitsch | Stadt Gladbeck

In der Juni-Sitzung des Rates war schon deutlich geworden, dass der Widerstand gegen das Windrad kräftig gebröckelt war. Dies auch, weil ein Hauptargument, dass die Gestaltung der Mottbruchhalde zur Naherholung durch das Windrad verhindert werde, sich seit Beginn des Flügelschlages zunehmend in Luft auflöste. So hatte Baurat Kreuzer von positiven Gesprächen berichtet, dass sich Gladbeck-Wind gegenüber einer Beteiligung offen gezeigt habe, das Windrad in die Halden-Gestaltung einzubeziehen. Und die WAZ berichtetet ja bereits, dass das Windrad baurechtlich keinem Halden-Hotel oder weiteren Gestaltungsmöglichkeiten zur Internationalen Gartenausstellung „Metropole Ruhr 2027“ im Weg steht. Die Verwaltung machte deutlich, dass die Steag die Absicht zur Projekt-Beteiligung und Erledigungserklärung mitgeteilt habe. Gladbecks IGA-Projektmanager Achim Mirosavljewitsch hatte dem Rat dazu unkonventionelle Entwürfe mitgebracht, wie das Windrad künstlerisch gestaltet und als besondere Landmarke in die weit voran geschrittenen Haldenplanungen integriert werden könnte.

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In der gut einstündigen Diskussion wurde deutlich, dass auch die CDU unter dem Eindruck der Energiekrise bereit ist, ihren Windrad-Widerstand aufzugeben. Die Christdemokraten wandten sich aber gegen den Beschlussvorschlag. Sie machten deutlich, dass es der Partei um die grundsätzliche rechtliche Klärung des Verfahrens gehe. Denn Gladbeck hatte ja argumentiert, dass der Landrat als untere Aufsichtsbehörde mit relativ schneller Windrad-Bewilligung gegen die Interessen der Stadt Gladbeck entschieden habe. Dies, obwohl die Stadt aufgrund ihrer Interessen deutlich gemacht habe, umfassend in das Verfahren mit einbezogen werden zu wollen, wie es Kommunen rechtlich auch möglich ist.

Mündliche Absichtserklärungen sind der CDU zu wenig

Durch Spiegel aufgelöst: Gedankenspiel 2 zur Windradgestaltung auf der Gladbecker Haldenwelt.
Durch Spiegel aufgelöst: Gedankenspiel 2 zur Windradgestaltung auf der Gladbecker Haldenwelt. © Mirosavljewitsch | Stadt Gladbeck

CDU-Fraktionschef Dieter Rymann machte deutlich, das ihm eine vage mündliche Absichtserklärung der Steag zu wenig sein. Er wolle eine schriftliche „und damit vollstreckbare Vereinbarung haben“. Ratsherr Jörg Baumeister (Jurist) pochte weiter auf das Grundsatzurteil zur Planungshoheit der Stadt, das im Sinne aller Kommunen vor dem Oberverwaltungsgericht geklärt werden sollte.

SPD-Fraktionschef Wolfgang Wedekind sagte, dass es jetzt darum gehe die Zeichen der Zeit zu erkennen, das Beste aus der Situation zu machen und das konstruktive Angebot der Steag anzunehmen und sich nicht, wie die CDU, „in politische Schmollwinkel zurückzuziehen und Sand ins Getriebe zu streuen“. Grünen-Ratsherr Bernd Lehmann sah auch keinen Verstoß des Landrates. Bürgermeister Roland habe damals doch dem Vorgehen der Kreisverwaltung zugestimmt, somit habe es keinen Rechtsverstoß gegeben. Die Grünen freuten sich, dass nach zwölf Jahren der Kampf gegen das Windrad endlich ende.

Das Windrad vermeidet 3000 Tonnen CO2 pro Jahr

Mit 29 Stimmen und 15 Gegenstimmen (CDU und AfD) wurde letztlich beschlossen, dass die Verwaltung beauftragt wird, „im Zusammenhang mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster im Gerichtsverfahren bezüglich des Windrades auf der Mottbruchhalde gegenüber dem Gericht eine Erledigungserklärung abzugeben“. Durch die Rücknahme des Antrages auf Berufung ist der Fortbestand der Windenergieanlage sichergestellt. Die Anlage führt zu einer Einsparung von rund 3.000 Tonnen schädlichem Kohlendioxid pro Jahr.