Gladbeck. Das Sozialgericht hat im Eilverfahren entschieden: Eine kranke 58-Jährige bekommt weiter kein Geld vom Jobcenter Gladbeck. Das ist der Grund.
Das JobcenterGladbeck hat rechtmäßig gehandelt, als es, wie berichtet, im Mai die Zahlungen an eine 58-jährige chronisch kranke Frau einstellte. Das hat das Sozialgericht Gelsenkirchen in einem Eilverfahren entschieden und den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Wiederaufnahme der Zahlungen abgelehnt.
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Das Gericht stimmt der Argumentation des Jobcenters zu, die 58-Jährige sei ihren „Mitwirkungspflichten nicht hinreichend nachgekommen“. Einige, mehrfach angeforderte, Unterlagen habe sie nicht vorgelegt. Das betreffe u. a. ihr Einkommen aus selbstständiger Arbeit. Die Frau kauft bei zwei Firmen Kosmetika und Nahrungsergänzungsmittel und verkauft sie weiter, nach eigenen Angaben ohne Gewinn. Ihr „Verdienst“ sei die Provision der Firmen – rund 150 Euro pro Monat. Die entsprechenden Belege fehlen, so das Sozialgericht.
Die Miete der 58-Jährigen in Gladbeck wird seit Monaten nicht bezahlt
Die Frau muss also zunächst weiter ohne das Geld vom Jobcenter klarkommen. Auch ihre Miete wird seit Mai nicht mehr bezahlt, Strom- und Gaszähler sind ausgebaut worden, weil die Rechnungen nicht beglichen werden.
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Das Sozialgericht weist in der Begründung für seine Entscheidung allerdings auch darauf hin, dass die 58-Jährige erneut einen gerichtlichen Eilantrag auf Wiederaufnahme der Zahlungen stellen könne, wenn sie die angeforderten Unterlagen eingereicht und das Jobcenter nicht „in angemessener Frist über den gestellten Leistungsanspruch entscheidet“.
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Die Anwältin der 58-Jährigen hat gegen den Beschluss des Sozialgerichts schon Beschwerde eingelegt und außerdem das vom Jobcenter angeforderte Formular zur selbstständigen Arbeit mit ihrer Mandantin ausgefüllt. Ernst Eng vom Wertvoll-Café am Goetheplatz, der die Frau tatkräftig unterstützt, kommentiert das so: „Erneut ausgefüllt, muss er heißen, denn dieses Formular ist schon vor vielen Wochen ans Jobcenter geschickt worden, eine Kopie der Mail liegt mir vor.“
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