Gladbeck. Die Stadt Gladbeck erleichtert die Bedingungen, um die Ehrenplakette zu erhalten. Die CDU war mit einem Teil der Änderung nicht einverstanden.

Die Politik hat die Richtlinien zur Auszeichnung von Gladbeckerinnen und Gladbeckern mit der Ehrenplakette der Stadt Gladbeck geändert. Die Bedingungen wurden auf Vorschlag der Verwaltung gelockert, was im Haupt- und Finanzausschuss kontrovers diskutiert aber dennoch verabschiedet wurde. Die CDU sprach sich gegen die Änderungen aus. Grüne und AfD enthielten sich. SPD, ABD, Linke und FDP sagten Ja. Auch im Rat gab die Mehrheit grünes Licht.

Durch die Novellierung können nun auch Gladbecker geehrt werden, die sich in nur einem Verein besonders und beispielhaft engagieren. Bislang war ein solches Engagement in mehr als einem Verein nötig. Außerdem können Gladbecker für eine herausragende Leistung ausgezeichnet werden, ohne vorher an anderer Stelle eine Ehrung erhalten zu haben. Als Beispiel wurde eine Leistung im Sport genannt: Die Teilnahme an einem internationalen Sportwettbewerb (etwa Olympia) mit einer außergewöhnlichen Leistung, aber ohne Medaille, kann nun auch in Gladbeck zu einer Auszeichnung führen. Bislang ist eine vorherige Auszeichnung im Sport Voraussetzung für die städtische Ehrung.

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Die CDU kritisiert vor allem die Lockerung für Verdienste im Beruf

Mit der Ehrenplakette der Stadt werden Jahr für Jahr Bürger ausgezeichnet, die sich um die Stadt verdient gemacht haben. Hier die Ehrung im Ratssaal vom vergangenen August mit Bürgermeisterin Bettina Weist (3.v.l.).
Mit der Ehrenplakette der Stadt werden Jahr für Jahr Bürger ausgezeichnet, die sich um die Stadt verdient gemacht haben. Hier die Ehrung im Ratssaal vom vergangenen August mit Bürgermeisterin Bettina Weist (3.v.l.). © Stadt Gladbeck

Außerdem können ab 2022 auch Personen die Ehrenplakette der Stadt aus beruflichen Gründen bekommen. Das war bislang ausgeschlossen. Nun soll ein „außerordentliches berufliches Engagement – über die beruflichen Pflichten hinaus –“ mit der Verleihung der Ehrenplakette gewürdigt werden.

Gerade diese letzte Änderung brachte die CDU-Ratsfraktion in Wallung. „Das kann zu einer inflationären Zahl von Ehrungen führen“, warnten die Christdemokraten im Hauptausschuss. Noch-Fraktionschef Peter Rademacher forderte „Nachschärfungen“ der Richtlinie in diesem Punkt mit der Forderung nach einem „ganz speziellen Engagement im Beruf“. Allein die jahrelange Führung eines Unternehmens dürfe nicht zu einer Auszeichnung mit der Ehrenplakette führen. Auch Grünen-Fraktionschefin Ninja Lenz sagte, es sei „nicht nachvollziehbar“, warum von Berufs wegen Ehrungen erfolgen sollten.

Bürgermeisterin Bettina Weist (SPD) versicherte, die Ehrungen sollten weiterhin „etwas Besonderes“ bleiben. SPD-Ratsherr Norbert Dyhringer meinte für seine Fraktion, dass „in unserer Stadt nicht zu viel gewürdigt wird“ und auch die Änderungen nicht dazu führen werden. Die SPD betonte, dass letztlich jeder Vorschlag im Haupt- und Finanzausschuss landen und einzeln beschlossen werde.

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Die SPD hält die Anerkennung für das Ehrenamt für besonders wichtig

Noch 2005, so Norbert Dyhringer, seien die Richtlinien verschärft worden, um die Zahl zu vieler Bewerber einzuschränken. Das habe sich inzwischen geändert, da Menschen heute ihr privates Engagement zurückfahren oder gezielter in einem Verein oder in einem Projekt einsetzten. Dennoch habe man festgestellt, dass gerade in der Pandemie der Einsatz fürs Ehrenamt grundsätzlich nicht nachgelassen habe. „Die Änderungen sind genau der richtige Weg“, so Dyhringer, „Anerkennung fürs Ehrenamt ist wichtig.“

Mit der Ehrung sollen Persönlichkeiten bedacht werden, die sich um die Stadt und ihr Wohl verdient gemacht haben, heißt es zu Beginn der Leitlinien. Mit der Ehrenplakette können pro Jahr bis zu zehn Personen ausgezeichnet werden.

Plakette, Nadel, Urkunde

Personen, die mit der Ehrenplakette ausgezeichnet werden sollen, können von der Bürgermeisterin oder den Ratsfraktionen vorgeschlagen werden. Über die Verleihung entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss.

Ausgezeichnete Personen erhalten eine Ehrenplakette, eine Anstecknadel und eine Ehrenurkunde. Zweimal können Personen nicht geehrt werden. Bei der Berechnung der Ehrungshöchstzahl von zehn Personen pro Jahr werden Persönlichkeiten aus den Partnerstädten nicht mitgerechnet.