Gladbeck. Die Inzidenz für den Kreis liegt konstant über 10. Das führt ab Dienstag zu verschärften Corona-Regeln. Was das für Gladbeck bedeutet.
Gladbeckerinnen und Gladbecker müsse sich ab Dienstag erneut auf verschärfte Corona-Regeln einstellen. Da die 7-Tage-Inzidenz für den Kreis Recklinghausen bereits seit mehren Tagen über dem Grenzwert von 10 liegt, greift am 27. Juli für alle Städte im Kreis laut Coronaschutzverordnung des Landes NRW der Wechsel von der Inzidenzstufe 0 auf die Inzidenzstufe 1. Darauf müssen sich die Bürger in Gladbeck nun einstellen.
Es gelten Kalendertage, nicht mehr nur die Werktage
Die Inzidenzstufe 1 greift wieder, sobald die 7-Tage-Inzidenz an acht aufeinanderfolgenden Tagen über 10 liegt. Das ist seit Sonntag, 18. Juli, der Fall. „Und es gelten jetzt die Kalender- und nicht mehr nur die Werktage“, erklärt Kreissprecherin Lena Heimers die Tatsache, dass ab einem Sonntag der kritische Wert gezählt wird. Die strengeren Regeln der nächsten Inzidenzstufe treten dann immer am übernächsten Tag in Kraft.
Heimers: „Der Kreis-Wert bewegt sich allerdings im Grenzbereich und wir müssen schauen, wie es jetzt am Wochenende weitergeht. Aber erst einmal gehen wir von dem Wechsel der Inzidenzstufe aus“, so Heimers am Freitag. Da lag die Kreis-Inzidenz tatsächlich mit 11,1 nur knapp über dem Grenzwert von 10. Und der Wert von 12 wurde in den vergangenen Tagen nie überschritten. „Das sieht in anderen Kreisen schon anders aus. Da ist die Inzidenz deutlich höher“, erklärt Heimers.
Die Inzidenzstufe 1 bringt beispielsweise eine Verschärfung der Kontaktbeschränkungen mit sich. Erlaubt sind beispielsweise Zusammentreffen von Personen aus bis zu fünf Haushalten ohne Personenbegrenzung, an dem aber auch immunisierte Personen aus weiteren Hausständen teilnehmen dürfen. Außerdem zulässig sind unabhängig von der Anzahl der Haushalte Zusammentreffen von bis zu 100 Personen, die alle über einen Negativtestnachweis verfügen, wobei immunisierte Personen zusätzlich teilnehmen dürfen und Kinder bis zum Schuleintritt von dem Testerfordernis ausgenommen sind.
Öffnungen werden wieder vermehrt an negative Testergebnisse gebunden sein
- Generell werden die Öffnungen in einigen Bereichen wieder vermehrt an negative Testergebnisse gebunden. So sind beispielsweise Kultur-Veranstaltungen drinnen und draußen mit maximal 1000 Personen möglich, wenn die Besucherinnen und Besucher aktuell negativ getestet sind.
- Partys und ähnliche Feiern sind im Freien ohne Mindestabstand und ohne Maskenpflicht mit bis zu 100 Gästen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Gästen möglich, wenn ein negativer Testnachweis vorliegt und eine einfache Rückverfolgbarkeit der Kontakte sichergestellt ist. Vollständig Geimpfte und Genesene werden in NRW negativ Getesteten gleichgesetzt.
- Außerschulische Bildungsangebote sind bei ausreichender Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz möglich. Und Musikunterricht mit Gesang oder Blasinstrumenten ist innen mit bis zu 30 Personen erlaubt, sofern negative Testnachweise vorliegen oder ein beaufsichtigter Selbsttest durchgeführt wird.
- Bei der Kinder- und Jugendarbeit sind Gruppenangebote drinnen mit 30 und draußen mit 50 Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Test erlaubt. Ferienangebote und Ferienreisen sind mit negativem Testnachweis oder beaufsichtigtem Selbsttest möglich.
- Kultur: Veranstaltungen außen und innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1000 Personen erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Testnachweis sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung im Schachbrettmuster gegeben sind.
- Für große Festveranstaltungen gilt: Ab dem 27. August sind Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. sind mit negativem Testnachweis und bis zu 1000 Besuchern möglich, sofern ein genehmigtes Konzept vorhanden ist. Liegt die Landesinzidenz ebenfalls unter 35, dürfen diese auch ohne Besucherbegrenzung stattfinden.
So reagiert man im Gladbecker Rathaus
Im Gladbecker Rathaus reagiert man recht gelassen auf die Verschärfungen der Corona-Regeln ab Dienstag. „So viel ändert sich beim Wechsel von der Stufe 0 auf 1 ja gar nicht“, erklärt Verwaltungssprecher David Hennig auf Anfrage. Und an weitergehende Maßnahmen wie beispielsweise die Wiedereinführung der Maskenpflicht in der Innenstadt denke man in Gladbeck aktuell nicht.
Sonder-Impfaktion vorm Rathaus
Die Sonderimpfaktion von Stadt und Kreis findet am Samstag in der Zeit von 10 bis 14 Uhr auf dem Willy-Brandt-Platz in Gladbeck statt. Dort wird ein kleines Impfzentrum mit vier Kabinen aufgebaut. Jeder, der möchte, kann sich dort immunisieren lassen.
400 Impfdosen des Vakzins von Biontech stehen zur Verfügung. Es können alle Menschen ab 16 Jahren geimpft werden. Fünf Ärzte werden impfen.
Die Zweitimpfung wird vier Wochen später stattfinden, gleicher Ort, gleiche Zeit.
„Die wieder steigenden Inzidenzwerte sind zum jetzigen Zeitpunkt zwar nicht besorgniserregend, jedoch zeigen sie uns, dass die Pandemie keinesfalls überstanden ist“, meint auch Bürgermeisterin Bettina Weist. Mit steigender Inzidenz kämen allerdings auch wieder Einschränkungen zurück, „die niemand von uns möchte!“ Um dies zu verhindern, müssten alle Bürgerinnen und Bürger weiter achtsam sein und die bestehenden Impfangebote bei den Hausärzten und in den Impfzentren nutzen. Ganz besonders weist die Bürgermeisterin deshalb auch noch einmal auf die Sonderimpfaktion hin, die am Samstag auf dem Willy-Brandt-Platz stattfindet.
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