Gladbeck. Der Kreis Recklinghausen weist auf geänderte Regeln bei der Immunisierung im Impfzentrum hin. Sonderimpfaktion ist Samstag in Gladbeck geplant.
Das Land hat seine Vorgaben aktualisiert, daher gibt es nun einige Änderungen, die die Impfungen betreffen. Darauf macht der Kreis Recklinghausen aufmerksam, der das auch für Gladbeck zuständige Impfzentrum betreibt.
Wer mit dem Coronavirus infiziert war, aber keine Beschwerden und somit einen asymptomatischen Krankheitsverlauf hatte, kann bereits vier Wochen nach der Labordiagnose geimpft werden. In Einzelfällen kann eine frühere Impfung auch bei Krankheitsverläufen mit Symptomen sinnvoll sein, wie das Land angibt. Dann sollte die Genesung wiederum, nicht das Testergebnis, mindestens vier Wochen zurückliegen. Als Nachweis müssen Genesene ihr positives PCR-Testergebnis bzw. einen Nachweis über die Genesung vorlegen. Bislang musste die Corona-Infektion für eine Impfung im Impfzentrum oder bei mobilen Impfungen mindestens sechs Monate zurückliegen. Vollständiger Impfschutz besteht für Genesene aktuell grundsätzlich nach nur einer Impfdosis.
Kürzere Abstände bei Biontech-Impfungen
Ebenfalls kürzere Abstände sind ab sofort bei Impfungen mit dem Impfstoff von Biontech möglich. Wie das Gesundheitsministerium in seinem neusten Impferlass festlegt, kann das Impfintervall auf den Mindestabstand von drei Wochen reduziert werden. Bislang lagen zwischen Erst- und Zweitimpfung in der Regel sechs Wochen. Wer sich im Impfzentrum des Kreises impfen lassen möchte, kann dies weiterhin ohne Termin montags bis samstags zwischen 8 und 18.30 Uhr tun, so der Kreis weiter.
In Zusammenarbeit mit dem Impfzentrum plant die Stadt Gladbeck am Samstag zudem eine Sonderimpfaktion. Sie findet zwischen 10 und 14 Uhr vor dem Rathaus, Willy-Brandt-Platz, statt.
Personalausweis und ggf. Impfpass mitbringen
Zur Impfung mitgebracht werden muss in allen Fällen ein Personalausweis. Wer zudem einen Impfpass und eine Krankenversichertenkarte hat, sollte auch diese dabei haben. Eine Krankenversicherung ist aber grundsätzlich kein Muss. „Jeder, der eine Gesundheitskarte hat, sollte diese mitbringen, da sie bei uns eingelesen wird. Natürlich haben aber zum Beispiel Privatpatienten keine Karte“, erklärt Peter Wernitz, organisatorischer Leiter des Impfzentrums.
„Was wir noch einmal deutlich klarstellen wollen ist, dass die Impfung für jeden kostenlos ist – unabhängig davon, ob ein Versicherungsschutz vorliegt. Wer also keine Kostenabsicherung bei Erkrankungen hat, kann dennoch ins Impfzentrum kommen und sich gegen das Coronavirus impfen lassen.“