Gladbeck. Die Infektionszahlen sinken. Bleibt die Inzidenz bis Mittwoch kreisweit unter 100, gibt es Lockerungen. Darauf können sich die Gladbecker freuen.

Die Entwicklung macht Hoffnung: Seit einigen Tagen sinkt die Inzidenz – und das sowohl im Kreis Recklinghausen als auch in Gladbeck. Seit zwei Tagen wird sogar in beiden Fällen die Marke von 100 unterschritten. Sollte sich der Trend fortsetzen, ist schon bald eine Rückkehr zu etwas mehr Normalität möglich. Das sieht die neue Corona-Schutzverordnung vor, die seit Mittwoch gilt.

Die Inzidenz im Kreis muss an fünf Werktagen unter 100 liegen, dann gelten Lockerungen

Dafür muss die Sieben-Tage-Inzidenz allerdings an fünf Werktagen hintereinander unter 100 liegen, dann sind Lockerungen der Corona-Regeln möglich. Auch der Samstag zählt hierbei als Werktag. Die Landesregierung muss dann am fünften Tag eine Feststellung treffen, damit am übernächsten Tag Lockerungen gelten können.

  • Für Gladbeck heißt das: Wenn die Inzidenz für den Kreis Recklinghausen noch bis einschließlich Mittwoch (der Sonntag wird nicht mitgezählt) unter 100 bleibt, können die Gladbecker sich schon ab Freitag nächster Woche auf diese Lockerungen einrichten:
  • Die Ausgangssperre wird aufgehoben. Aktuell gilt sie von 22 bis 5 Uhr, ausgenommen sind vollständige Geimpfte und Genesene, die einen positiven PCR-Test vorweisen können, der mindestens 28 Tage alt und nicht älter als sechs Monate ist.
  • Die Gastronomie kann im Außenbereich öffnen. Der Besuch ist für Geimpfte, Genesene und Bürger mit negativem Testergebnis möglich. Ab einer Inzidenz von unter 50 dürfen auch die Innenbereiche öffnen.
  • Hotels, Pensionen und Campingplätze dürfen wieder öffnen. Maximal dürfen 60 Prozent der vorhandenen Betten des Betriebes vermietet werden. Das Angebot gilt für vollständige Geimpfte, Genesene und aktuell negativ Getestete.
  • Treffen im öffentlichen Raum sind wieder für Angehörige des eigenen Haushalts plus einer Person eines weiteren Haushalts erlaubt oder für maximal fünf Personen aus zwei Haushalten. Kinder unter 15 werden nicht nicht mitgezählt.
  • In Geschäften des Einzelhandels und in Reisebüros darf die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Kunden jeweils einen Kunden pro angefangene 20 Quadratmeter Verkaufsfläche nicht übersteigen. Das gilt für vollständig Geimpfte, Genesene oder aktuell negativ Getestete. Die Terminvereinbarung (Click&Meet) entfällt.
  • In Geschäften des täglichen Bedarfs (Supermärkte, Apotheken, Drogerien etc) dürfen mehr Kunden eingelassen werden: Bis 800 Quadratmeter Fläche darf sich ein Kunde auf zehn Quadratmetern aufhalten, ab einer Verkaufsfläche von über 800 Quadratmetern einer pro 20 Quadratmetern. Aktuell gelten die doppelten Werte.
  • Kinder bis 14 Jahren dürfen in Gruppen von bis zu 20 Personen trainieren. Aktuell dürfen es nicht mehr als fünf Kinder sein. Sport im Freien ist bei einer Inzidenz unter 100 grundsätzlich bei Einhaltung der Kontaktbeschränkungen erlaubt.
  • Museen, Galerien und Gedenkstätten dürfen mit Terminvereinbarung öffnen. Konzerte und Aufführungen in Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern und Kinos sind weiter untersagt. Zulässig sind Veranstaltungen im Freien mit höchsten 500 Besuchern (Genesene, Geimpfte und negative Getestete).
  • Solarien dürfen öffnen. Fitnessstudios, Freizeitparks, Indoorspielplätze, Schwimmbäder, Klubs, Spielhallen, Spielbanken und Bordelle bleiben geschlossen.
  • Körpernahen Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik, Fußppflege, Nagelstudios) sind unter strengen Hygieneauflagen erlaubt.
  • Die Schule bleibt weiter im Wechselunterricht.

Maskenpflicht in den Parks in Gladbeck schon ab Samstag aufgehoben

Und schon ab Samstag gilt: Die Maskenpflicht in den Gladbecker Parks und auf der Marathonbahn in Wittringen ist aufgehoben. Sie galt bislang samstags, sonntags und an Feiertagen.

Ebenfalls erfreulich: Im Kreis Recklinghausen wurden bislang (Stand 12. Mai) 230.199 Menschen geimpft. 61.568 haben bereits den vollständigen Impfschutz und 168.631 Menschen sind immerhin schon einmal geimpft. Das entspricht einer Impfquote von 37,5 Prozent (unvollständig geimpft 27,5 Prozent, vollständig geimpft 10 Prozent).

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