Gladbeck. Wer kontrolliert im Fall einer Ausgangssperre? Darüber soll im Gladbecker Krisenstab geredet werden. Diese Verstöße ärgern Bürger jetzt schon.
Der Ärger vieler Gladbecker darüber reißt nicht ab: Abends, wenn alle Geschäfte geschlossen sind, wird die Innenstadt zu einem beliebten Treffpunkt. Zum Treffpunkt von überwiegend jungen Leuten, die zusammenhocken, lachen, quatschen, rauchen – ohne Abstand und ohne Maske. Warum kontrolliert der KOD die Einhaltung der Corona-Regeln nicht nach solchen Hinweisen, fragen sich viele Bürger. Und: Wenn die bundesweite Notbremse Freitag im Bundestag beschlossen wird, drohen unter Umständen auch nächtliche Ausgangssperren, die dann ja auch auf jeden Fall kontrolliert werden müssen. Das sagt die Stadtverwaltung dazu.
Corona-Verstöße nachts in der Innenstadt ärgern viele Gladbecker
Zu den Gladbeckern, die ihrem Ärger über die Verstöße gegen die Corona-Bestimmungen Luft machen wollen, gehört Konrad Rohleder. Die nächtliche Situation an der Schillerstraße am Eingang zur Fußgängerzone und am Goetheplatz ärgert ihn da ganz besonders. Der Gladbecker ist dort regelmäßig zu später Stunde noch unterwegs. „Und Menschen, die sich nicht an die Corona-Regeln halten, treffe ich dann immer an. Einen entsprechenden Hinweis erspare ich mir aber lieber, um nicht angepöbelt zu werden“, sagt er. Was der Gladbecker nicht verstehen kann: Warum Ordnungsamt und Polizei dort nicht regelmäßig kontrollieren, um die Situation in den Griff zu bekommen.
Auch interessant
Bis 22 Uhr, erklärt Stadtsprecher David Hennig, ist der Kommunale Ordnungsdienst täglich bis auf sonntags über die Hotline (siehe Infokasten) erreichbar. „Wenn Leute solche Beobachtungen machen, wäre es schön, wenn sie uns dann auch sofort informieren würden. Überall gleichzeitig sein, können die Mitarbeiter schließlich nicht.“ Im konkreten Fall Schillerstraße/Goetheplatz seien in jüngster Zeit auch schon Hinweise bei der Verwaltung eingegangen. „Bei Kontrollen haben wir dann aber nie größere Gruppen angetroffen.“ Der KOD werde aber trotzdem dort auch in nächster Zeit vermehrt Präsenz in den Abendstunden zeigen.
Verstöße nach 22 Uhr können auch der Polizei gemeldet werden
Sollten Bürger nach 22 Uhr in der Innenstadt Verstöße gegen die Corona-Schutzmaßnahmen bemerken, sei die Polizei der richtige Ansprechpartner, so Hennig weiter. „Auch dort sollte man dann auf jeden Fall anrufen und seine Beobachtung sofort melden.“
+++ Nichts verpassen, was in Gladbeck passiert: Hier für den täglichen Gladbeck-Newsletter anmelden. +++
Wie die Stadtverwaltung sich aufstellen wird, sollte am Freitag die von der Kanzlerin geforderte bundeseinheitliche Notbremse zur Eindämmung der Infektionszahlen den Bundestag passieren, kann Hennig noch nicht detailliert erläutern. Sollte dann an drei aufeinander folgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz den Wert von 100 überschreiten, wird es wohl auch nächtliche Ausgangssperren zwischen 21 und 5 Uhr geben. „Da muss dann aber noch geklärt werden, bei welcher Stelle die Kontrollpflicht liegt. Eigentlich ist es nämlich Landesaufgabe und somit Sache der Polizei“, so Hennig. Dem KOD könne höchstens eine unterstützende Aufgabe zufallen. Schließlich habe der Ordnungsdienst auch keine Polizeibefugnisse. Hennig: „Der KOD dürfte also beispielsweise kein Auto stoppen, das während der Ausgangssperre unterwegs ist.“
Die KOD-Hotline
Die Hotline vom Kommunalen Ordnungsdienst ist von montags bis samstags bis 22 Uhr erreichbar, sonntags bis 18.30 Uhr: 02043 99-2888. Nach 22 Uhr (18.30 Uhr) bittet die Stadt darum, Corona-Verstöße der Polizei zu melden.
Wer bei einer Kontrolle ohne Maske angetroffen wird, muss ein Bußgeld in Höhe von 50 Euro zahlen. Verstöße gegen das Ansammlungsverbot schlagen mit 250 Euro für jeden zu Buche.
Da man aber bei der Stadtverwaltung davon ausgeht, dass die einheitliche Corona-Notbremse im Bundestag eine Mehrheit finden wird, werde sich der Krisenstab der Verwaltung auf jeden Fall Ende der Woche schon einmal mit dem Thema beschäftigen. Eine inhaltliche Abstimmung z.B. mit anderen Behörden mache aber erst dann Sinn, wenn konkrete Beschlüsse vorliegen.