Gladbeck. Gladbeck hat schon über 160.000 Euro durch Verstöße gegen Corona-Regeln eingenommen. Es gibt aber noch andere Bußgelder, die die Stadt einnimmt.
Tag für Tag fließen weiter Corona-Bußgelder in die Stadtkasse. Nachdem die Stadt Gladbeck bereits im vergangenen Jahr wegen Verstöße gegen die Pandemie-Auflagen rund 115.000 Euro eingenommen hat, sind es in den ersten drei Monaten 2021 schon weitere knapp 50.000 Euro. Mit diesen Bußgeldern werden Verstöße gegen die Maskenpflicht, das Ansammlungsverbot sowie Auflagen im Gewerbebereich geahndet. Das alles regelt die Corona-Schutzverordnung des Landes.
Im vergangenen Jahr sprach die Stadt 340 Verwarnungen wegen Verstoßes gegen die Maskenpflicht aus – Verwarnungsgelder von insgesamt 17.000 Euro wurden fällig. Wegen Verstoßes gegen das Ansammlungsverbot wurden insgesamt 270 Bußgelder in Höhe von jeweils 200 Euro verhängt - zusammen 54.000 Euro. Im Gewerbebereich wurden gegen Einzelhandels- und Gastronomiebetriebe insgesamt 55 Bußgeldverfahren eingeleitet, insgesamt kamen da Bußgelder in Höhe von 44.000 Euro zusammen.
Von Januar bis März flossen bereits 47.700 Euro in die Stadtkasse
Und zwischen Januar und März wurde auf 98-mal gegen die Maskenpflicht verstoßen, dafür wurden insgesamt 4900 Euro Bußgelder verhängt. Das Ansammlungsverbot wurde 74-mal missachtet – die Stadt verhängte daher „Corona-Knöllchen“ in Höhe 19.000 Euro. Und schließlich ahndete das Ordnungsamt im Gewerbebereich Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung 40-mal – das machte zusammen 25.000 Euro „Strafeinnahmen“ aus.
Auch interessant
Insgesamt sind das in diesem Jahr bereits 48.900 Euro und unterm Strich nach einem Jahr Pandemie gut 160.000 Euro. Kämmerer Thorsten Bunte betont, dass diese Einnahmen – wie andere Bußgelder auch – in den laufenden städtischen Haushalt einfließen. Er betont, dass auch diese relativ hohe Summe an Bußgeldern in keinem Verhältnis zu den Kosten und Einnahmeverlusten der Stadt durch die Corona-Pandemie stünden.
Die Bauaufsicht verhängte 2020 exakt 8639 Euro Bußgelder
Das gilt im übrigen auch für andere Buß- und Verwarngelder, die die Stadt erhebt bei Verstößen gegen verschiedene Regeln. So erzielte die Stadt 2020 durch die Bauaufsicht Einnahmen durch Buß- und Zwangsgelder in Höhe von 8639 Euro. Für die Höhe von Bußgeldern in Verfahren der Bauaufsicht gebe es keinen starren Gebührenrahmen, heißt es von der Verwaltung. Die Geldbuße könne bis zu 500.000 Euro betragen. Die Höhe müsse „verhältnismäßig und der Schwere der Tat angemessen sein“, heißt es. Außerdem müssen die wirtschaftlichen Verhältnisse des „Bausünders“ berücksichtigt werden.
Auch interessant
Viel klarer sind die Bußgeldsätze bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung – etwa bei Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit. Innerhalb der Stadt beträgt das Bußgeld je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 10 und 160 Euro (bei 10 km/h bis 50 km/h über der Höchstgeschwindigkeit). Beim Falschparken liegt die „Knöllchen“-Höhe – je nach Gefährdung oder Behinderung – zwischen 10 Euro (unzulässiges Parken in verkehrsberuhigten Zonen) bis zu 100 Euro (Parken an engen Stellen, Rettungsfahrzeuge werden behindert).
Auch interessant
Es gibt 20 Möglichgkeiten, gegen die öffentliche Ordnung zu verstoßen
In diesem Bereich des „ruhenden Verkehrs“ registrierte die Stadt im vergangenen Jahr 23.594 Verwarnungen – was eine Einnahme von gut 472.000 Euro bedeutete. Übrigens mehr als 13 Prozent weniger als 2019 – eine Folge der Coronakrise (weniger Stadtverkehr). Noch deutlicher ist der Rückgang im „fließenden Verkehr“: Bei 6366 Verstößen flossen durch die Regelverstöße 147.000 Euro in die Stadtkasse – ein Minus von 33 Prozent gegenüber 2019.
Für kleinere Delikte gibt es den Buß- und Verwarnungsgeldkatalog zur „Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“. Da geht es um das Verunreinigen von Straßen und privaten wie öffentlichen Anlagen und Einrichtungen wie Häuser, Denkmäler, Wände, Bänke, Schilder und dergleichen. Hier können fünf bis 55 Euro fällig werden. Auch für das Wegwerfen diverser Dinge – von Essensresten über Verpackungen und Taschentüchern bis hin zu Obstresten oder Werbezetteln – werden Bußgelder fällig: nämlich 50 Euro.
Auch interessant
Kaugummi und Kippen wegwerfen, das geht gar nicht
Aber es geht noch deutlich drastischer: Für das Wegwerfen von Kippen, Dosen und Glas sowie Kaugummis werden sogar satte 100 Euro fällig! Die Bußgelder wurden erst 2019 erhöht. Das gilt auch für ruhestörenden Lärm, der draußen von Gruppen ausgeht, oder den Alkoholkonsum an Haltestellen oder vor Schulen: Hier kann die Stadt Ordnungsgelder pro Person zwischen 50 und 100 Euro verhängen.
Bis zu 100 Euro „Strafgeld“ für Wildpinkler
Der kommunale Verwarnkatalog sieht auch saftige Strafen vor, wenn man seine Notdurft „außerhalb der hierfür vorgesehenen Toiletteneinrichtung“ versieht – nämlich 100 Euro. Wer aggressiv bettelt, kann mit 50 bis 100 Euro verwarnt werden.
Hundebesitzer, die die Leinenpflicht für ihre Vierbeiner nicht befolgen, können mit 55 Euro belangt werden. Beseitigen sie die Hinterlassenschaft ihres Tieres nicht, kann das 100 Euro kosten.
Und eine Besonderheit steht auch im Katalog: Befolgt ein Hauseigentümer nicht die Hausnummerierungspflicht, kann ein Bußgeld von 100 Euro die Folge sein.