Gelsenkirchen. Nachdem das Gelsenkirchener Arbeitsgericht die fristlosen Kündigungen der Gelsendienste-Mitarbeiter für ungerechtfertigt erklärt hatte, befasst sich nun das Landesarbeitsgericht Hamm in einem Berufungsverfahren. In Hamm sollen jetzt die Einzelheiten des mysteriösen Geldumlaufs geklärt werden.

Die Geschichte um die vermeintliche Selbstbedienung und Unterschlagung in den Betriebshöfen der Gelsendienste ist längst nicht beendet. Zum ersten Mal befasste sich nun das Landesarbeitsgericht in Hamm in zwei Fällen mit dem mysteriösen Geldumlauf unter Mitarbeitern. Das Gelsenkirchener Arbeitsgericht hatte die fristlosen Kündigungen für ungerechtfertigt erklärt. Gegen die Urteile hatte die Stadt Berufung eingelegt.

Als besonders hartnäckig entpuppt sich die Wahrheitsfindung im Fall von Michael B.. Der 51-Jährige arbeitet seit 24 Jahren bei der Stadt, seit 2003 in der Schadstoffannahme. Das System der Geldverteilung soll 2000 ausgetüftelt worden sein. Michael B. versichert, dass er nie Geld an der Kasse vorbei eingesteckt habe. Lediglich Trinkgeld habe er von Bürgern erhalten, die ihre Abfälle in den Betriebshöfen entsorgten. Eine Zeugin belastet ihn. Sie sagte aus, Michael B. beobachtet zu haben, wie er Geld beiseite gelegt habe.

Nur die Kassenübergabe zum Schichtwechsel

Seine Erklärung: Es könne sich nur um die Zwischenabrechnung bei der Kassenübergabe zum Schichtwechsel gehandelt haben. Ein anderer Zeuge hatte B. auf einer Liste mit Personen aufgeführt, die an der Geldzirkulation beteiligt gewesen sein sollen. Beide Zeugen dienten den Vorgesetzten als Indiz für die Täterschaft des 51-Jährigen. Die beiden Kronzeugen, die offensichtlich ins System eingebunden waren, sind noch bei Gelsendienste beschäftigt.

Die bisherige Beweisdecke ist dem Gericht für die Rechtfertigung einer Kündigung wegen dringenden Tatverdachts zu dünn. Es wird wohl weitere Zeugen laden. Ob die zur Wahrheitsfindung beitragen können, ist fraglich. Noch hat die Essener Staatsanwaltschaft die Ermittlungsakte zu einem möglichen Strafverfahren nicht geschlossen. Zeugen könnten ihre Aussagen also verweigern, um sich nicht selbst zu belasten.

Zu 60 % schwerbehindert

Michael B. hat neben zahlreichen Erkrankungen auch unter psychischen Folgen der Vorfälle zu leiden. Er ist zu 60 % schwerbehindert. Ein Vergleichsvorschlag der Kammervorsitzenden, den 51-Jährigen etwa an einem anderen städtischen Arbeitsplatz einzusetzen, scheiterte. Das Vertrauensverhältnis, so der Arbeitgeber, sei unwiederbringlich zerstört. Michael B. fühlt sich ungerecht behandelt. „Ich habe nichts unterschlagen oder an andere weitergegeben.“

Das Kapitel Gelsendienste ist zumindest für Wolfgang B. abgeschlossen. Auch seine Kündigung war vom Gelsenkirchener Arbeitsgericht als unwirksam erklärt worden. Der 61-Jährige, der seit 39 Jahren in städtischen Diensten steht, hatte nicht mal ein Jahr im Betriebshof gearbeitet. Die außerordentliche Kündigung vom 29. November bleibt zwar bestehen, doch endet die soziale Auslauffrist mit dem 31. Dezember 2013. Wolfgang B. ist zufrieden, ihn erwartet eine dicke Gehaltsnachzahlung..