Gelsenkirchen. . Bereits seit dem vergangenen Jahr ermittelte die Staatsanwaltschaft Essen gegen Gelsendienste-Mitarbeiter, von denen zwölf bereits die Kündigung erhalten haben. Sie sollen Entsorgungs-Gebühren unterschlagen haben. Das Verfahren hat die Staatsanwaltschaft jetzt eingestellt - wegen “Geringfügigkeit“.
Die Staatsanwaltschaft Essen hat die Ermittlungen gegen ehemalige Mitarbeiter der Gelsendienste nun eingestellt. Der Grund: „Geringfügigkeit“, erklärt Oberstaatsanwalt Wilhelm Kassenböhmer. Wie berichtet, gab es Vorwürfe, dass sich die etwa 20 Mitarbeiter des Entsorgungsbetriebs über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren Entsorgungs-Gebühren – ohne Quittung – in die eigene Tasche gesteckt haben sollen.
Tatsächlicher Schaden bleibt unklar
Bereits seit dem vergangenen Jahr ermittelte die Staatsanwaltschaft Essen gegen die Gelsendienste-Mitarbeiter, von denen zwölf bereits die Kündigung erhalten haben. Ins Rollen gebracht hatte das Verfahren die Anzeige einer Mitarbeiterin, die selbst zu den Beschuldigten zählt. Dass die Ermittlungen nun eingestellt wurden, habe vor allem mit der schweren Nachweisbarkeit zu tun, erklärt Wilhelm Kassenböhmer: „Da die Beschuldigten nicht als Gesamtgruppe angeklagt werden können. gilt es nachzuweisen, was jeder Einzelne eingesteckt haben könnte.“
Da es darüber keinerlei Belege gebe, sei die Staatsanwaltschaft stark auf die Angaben der Beschuldigten angewiesen. Zudem handele es sich um geringfügige Beträge, die den Aufwand solch „umfangreicher Ermittlungen nicht rechtfertigen.“ Ohnehin: Wie hoch der wirtschaftliche Schaden war, den die Wertstoff-Bande verursachte, lässt sich bis heute nicht beziffern.
CDU fordert Sachstandsbericht
Von Erleichterung kann man nach der Einstellung bei den Gelsendiensten nicht sprechen. „Für uns ist die Angelegenheit damit noch nicht abgeschlossen“, sagt Sprecherin Stefanie Genthe. Schließlich streitet sich das Unternehmen derzeit mit den Entlassenen in arbeitsrechtlichen Prozessen. Seitdem die zwölf Mitarbeiter gekündigt wurden, leidet das Unternehmen zudem an Unterbesetzung. Doch: „Diese ist ab Montag vollständig ausgeglichen.“ Teilweise habe es interne Versetzungen gegeben, aber auch „externe Neueinstellungen“, so Stefanie Genthe.
Die CDU stellte nun Antrag auf einen Sachstandsbericht für die kommende Sitzung des Hauptausschusses. Fraktionsvorsitzender Werner Wöll: „Für die CDU-Fraktion sind insbesondere die arbeitsrechtlichen Auswirkungen der Einstellung des Verfahrens von Bedeutung.“