Gelsenkirchen. Einigung im Betrugsvorwurfs-Fall bei Gelsendienste: Ein ehemaliger Mitarbeiter stimmte dem Vorschlag des Gerichts zu und scheidet zum 30. Juni aus dem Gelsenkirchener Ver- und Entsorgungs-Unternehmen aus. Der 43-Jährige beteuert weiterhin, nur Trinkgelder von Kunden genommen zu haben.
Ein weiterer ehemaliger Mitarbeiter von Gelsendienste hat sich im Zusammenhang mit Betrugsvorwürfen gütlich geeinigt. Dem 43-Jährigen ist die Entscheidung schwer gefallen, dem Vorschlag des Gerichts zuzustimmen. Er scheidet zum 30. Juni aus, ist bis dahin freigestellt von der Arbeit.
Zusätzlich verzichtet er auf mögliche Schadensersatzansprüche. Die Freistellung erübrigt sich, da M. seit November krank geschrieben ist. Er habe der Einigung nur zugestimmt, weil er nervlich am Ende sei, erklärte er. Er könne nicht mehr, sei in psychologischer Behandlung. Der gelernte Ver- und Entsorger beteuert nach wie vor, lediglich Trinkgeld angenommen zu haben.
Arbeitgeber wie auch einige Kammern, in denen bisher verhandelt worden ist, gehen davon aus, dass ein betrügerisches System bestanden hat. Danach seien Gelder nicht abgerechnet worden, sondern in die eigene Tasche geflossen.
Keine Zeugen für direkte Geldübergabe
M. hatte bestritten, an einem Betrugssystem beteiligt gewesen zu sein. Gelsendienste hatten dem Mann zunächst am 9., dann am 22. November und schließlich am 19. Dezember gekündigt. Hilfsweise sollte der 43-Jährige zum 30. Juni entlassen werden. Die Geschäftsleitung der Gelsendienste hatte alle Beschuldigten angehört. Ein Protokoll ist beim Personalrat aber nicht angekommen. Die Personalvertreter hatten den ersten beiden Kündigungen zunächst widersprochen, der letzten aber zugestimmt.
M. wirft der Personalleitung vor, nur Fragen gestellt zu haben, die ihn überführen sollten. Fragen, die zu seiner Entlastung hätten führen können, habe man ihm nicht gestellt.
Eine direkte Geldübergabe ist bisher von keinem Zeugen beobachtet worden. So konnten sich zwei Beschäftigte mit ihren Kündigungsschutzklagen auch vor dem Arbeitsgericht durchsetzen. Gelsendienste muss sie weiter beschäftigen. Für den 43-Jährigen, der 13 Jahre bei Gelsendienste gearbeitet hatte, gibt es die Chance auf eine Entscheidung zu seinen Gunsten nach der gütlichen Einigung nicht mehr.