Essen. . Ein 42 Jahre alter Mann aus Gelsenkirchen muss sich wegen sexuellen Missbrauchs vor dem Essener Landgericht verantworten. Er soll den tiefen Schlaf seiner Freundin ausgenutzt haben, um sich an ihr zu vergehen. Der Mann hatte zuvor bereits die Kinder seiner Lebensgefährtin missbraucht.

Den tiefen Schlaf seiner Freundin soll ein 42 Jahre alter Gelsenkirchener ausgenutzt haben, um sie sexuell zu bedrängen. Vor der XVI. Essener Strafkammer muss er sich wegen sexuellen Missbrauchs einer Widerstandsunfähigen verantworten.

Es ist eine komplizierte Lebensgeschichte, die das Landgericht aufklären muss. Denn die beiden waren viele Jahre zusammen, verlobten sich auch. Die 49-Jährige hielt auch zu ihm, als er eine Haftstrafe absitzen musste, weil er ihre Kinder missbraucht hatte. „Es gab oft Trennungen und Wiedersehen bei uns“, erzählt sie vor Gericht.

Bereits drei Jahre wegen Missbrauch

Vor 20 Jahren hatten sie sich kennengelernt. 2006 verurteilte das Amtsgericht Gelsenkirchen ihn wegen Missbrauchs der Kinder zu drei Jahren Haft. Doch auch im Gefängnis besuchte die Frau ihn. Als er herauskam, nahm sie ihn auf. Weil sie aber Angstzustände bekam, verordnete ihr der Arzt Psychopharmaka, damit sie nachts durchschlafen konnte. „Ich schlafe dann tief und fest, kriege nichts mit“, berichtet sie.

Der Angeklagte soll das ausgenutzt haben. Dreimal sei sie wach geworden, weil er sie befingerte und ihren Slip heruntergezogen hatte. Einmal habe er den Geschlechtsverkehr versucht. Letzteres bestreitet der Angeklagte, das Befingern räumt er dagegen ein. Die Zeugin will erklären, warum sie ihn wieder bei sich aufgenommen hatte: „Er tat mir leid“, sagt sie, „und ich hatte gedacht, dass er sich im Gefängnis geändert hat“.

Geistig behinderte Frau als Freundin

Angezeigt hatte sie die Vorfälle aus den Jahren 2009 bis 2011 erst im vergangenen Jahr. Da hatte die Polizei sie aufgesucht, um ihr mitzuteilen, dass er künftig nicht mehr beobachtet werde. Da erzählte sie von den Taten. Ein Grund für sie war auch, dass der Angeklagte, von dem sie sich mittlerweile getrennt hatte, nun eine offenbar geistig behinderte Frau als Freundin habe.

Sie fürchtet, dass er auch diese Frau missbrauchen wird: „Es wird nie ein Ende nehmen. Mal ich, mal diese Frau.“ Dem Angeklagten droht sogar die Sicherungsverwahrung. Aber Richter Martin Hahnemann betonte, dass diese Maßnahme eigentlich „schwersten Tätern“ vorbehalten sei.