Gelsenkirchen. Beim Geständnis des Rentners wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen. „Es tut mir auch alles sehr leid“, erklärt der Angeklagte später in seinem letzten Wort. „Es ist mir auch vollkommen klar, dass es falsch war.“ Er wird wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Viele Jahre arbeitete der Rentner als Presbyter in einer evangelischen Kirchengemeinde in Gelsenkirchen, war unter anderem zuständig für Jugendarbeit und Zeltlageraufsicht. Dann trat er beruflich in den Ruhestand und gab auch sein Ehrenamt auf. Nichts hatte er sich bis dato zu schulden kommen lassen.
Doch dann, am 3. März dieses Jahres kam es auf der Toilette in einem Schwimmbad zu einem sexuellen Übergriff auf einen elfjährigen Jungen. Gestern stand der Rentner vor dem Essener Landgericht, das ihn wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilte.
Freiwillig zur stationären Behandlung
Nach seiner Festnahme in dieser Sache, nachdem er in Handschellen abgeführt worden war, dann wieder auf freiem Fuß kam, ergriff der Rentner die Initiative und ging freiwillig zur stationären Behandlung seines Problems in eine Klinik. Da ist der Familienvater heute noch. „ Ich fühl mich da geborgen“, erklärt er. Ein Ende der Behandlung sei noch nicht abzusehen.
„Wir sind nicht ganz dahinter gekommen, was sie da geritten hat,“ sagt Richterin Luise Nünning in der Urteilsbegründung im Hinblick auf die Tat. Die Kammer wertete aber nicht nur das Geständnis strafmildernd, sondern auch, dass der Rentner in der „Zeit tief fundamental angegriffen“ gewesen sei. Unter anderem durch familiäre Probleme.
Ein Anklagepunkt konnte fallengelassen werden
Die Anklage ging von einem weiteren Vorwurf aus. Der Rentner soll im Beisein des Jungen an seinem eigenen Geschlechtsteil manipuliert haben. Diesen Punkt stellte die Kammer ein, legte der Angeklagte doch die Bescheinigung eines Professors vor, nach der er unter einem Tremor leidet, der „ als Masturbationsbewegung fehlinterpretiert werden kann.“