Essen. Über das soziale Netzwerk “Schüler VZ“ nahm ein Essener Kontakt zu einer 13-jährigen Gelsenkirchenerin auf. Im März 2011 kam es in seiner Wohnung zu sexuellen Handlungen zwischen dem 10 Jahre älteren Mann und der Schülerin. Nun muss er sich wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern vor Gericht verantworten.
Zehn Jahre älter ist er. Aber das soll der Essener der 13-Jährigen aus Gelsenkirchen verschwiegen haben, als er über die Internet-Plattform „Schüler VZ“ Kontakt zu ihr aufnahm. Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern muss er sich seit Mittwoch vor dem Essener Landgericht verantworten.
Im Februar 2011 hatten sie sich kennengelernt und über PC und Telefon viel miteinander geredet. Laut Anklage war dem Essener bekannt, dass seine Gesprächspartnerin erst 13 Jahre alt war und damit jeglicher sexueller Kontakt gesetzlich verboten ist. Trotzdem soll er sie in seine Wohnung im Essener Norden eingeladen haben, wo es im März 2011 zu sexuellen Handlungen kam. Als sie deshalb den Kontakt zu ihm abbrechen wollte, soll er gedroht haben, überall zu erzählen, dass sie beide miteinander geschlafen hätten. So kam es zu einem weiteren sexuellen Kontakt im April.
Belästigung über Facebook
Bekannt wurde der Fall der Polizei erst einige Zeit später. Die Schülerin hatte nach dem zweiten Treffen den Kontakt zu dem älteren Essener abgebrochen. Doch der soll keine Ruhe gegeben und sie über Facebook belästigt haben. Deshalb suchte sie die Gelsenkirchener Kriminalpolizei auf. Erst in ihrer Vernehmung kam heraus, dass es sexuelle Kontakte gegeben hatte. Ihm sei bekannt gewesen, dass sie erst 13 war, erzählte sie. Sie hätte ihn nämlich gefragt, ob ihm das nichts ausmache. Ihr hätte er gesagt, dass er 17 ist.
Ein junger Mann mit weichen Zügen sitzt jetzt vor Gericht. Seit vielen Jahren lebt er von Hartz IV, findet offenbar keinen Zugang zur Arbeitswelt. Seine Aussage in diesem Verfahren hat er mehrfach angepasst. Bei der Polizei bestritt er in der ersten Vernehmung jeglichen direkten Kontakt. Enttäuscht und entrüstet habe er sich gezeigt, dass ihm so etwas vorgeworfen werde. „Eklig“ sei das sexuelle Geschehen. Außerdem stehe er eher auf Männer, sagte er der Polizistin, die ihm das zunächst abnahm.
Aussage korrigiert
Als bekannt wurde, dass das Mädchen seine Wohnung genau beschreiben konnte, korrigierte er sich. Sie sei wohl einmal kurz in seiner Wohnung gewesen, um dort die Toilette aufzusuchen. Im Prozess die nächste Änderung seiner Aussage: Ja, sexuellen Kontakt habe es so gegeben, wie die Gelsenkirchenerin es erzähle. Er habe das anfangs verschwiegen, um mit der ganzen Sache nichts zu tun haben zu müssen. Über ihr wahres Alter habe sie ihn aber auf jeden Fall getäuscht. Er sei davon ausgegangen, dass sie älter als 14 ist.