Essen. Sie zeugten ein Kind, nur um es zu missbrauchen: Der Prozess gegen einen 27-Jährigen aus Gelsenkirchen und seine Freundin hatte Anfang des Jahres für Aufregung gesorgt. Beide wurden im März zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof das Urteil bestätigt.

Das Pärchen, das einen Sohn gezeugt hatte, um ihn zu missbrauchen, muss lange in Haft. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe bestätigte jetzt ein Urteil des Landgerichts Essen, das einen 27-jährigen Metallbauer aus Gelsenkirchen und seine Freundin, eine 26-jährige Altenpflegerin aus Mönchengladbach, zu acht beziehungsweise fünf Jahren Haft verurteilt hatte.

Der Essener Prozess hatte Anfang des Jahres für erregte Diskussionen gesorgt. Aus bürgerlichem Milieu stammten die beiden Angeklagten, die sich im Internet über Chatrooms der Sado-Maso-Szene kennengelernt hatten. Als der Gelsenkirchener den Wunsch äußerte, einen Säugling zu missbrauchen, kam ihnen die Idee, gezielt für diesen Zweck ein Kind zu zeugen. Als das Kind im Sommer 2011 sechs Wochen alt war, führten beide den Missbrauch durch. Richter Günter Busold, Vorsitzender der III. Strafkammer, beschrieb die Tat damals im Urteil: „Er legte sein Geschlechtsteil an das des Kindes und fotografierte dies. Die Mutter hielt das Kind hoch. Das steht unter Strafe; nicht mehr, aber auch nicht weniger.“

Angeklagte legten Revision ein

Doch mit der Höhe der Strafen wollten sich die Angeklagten, die ein Geständnis abgelegt hatten, nicht abfinden. Sie legten Revision ein, fanden dafür aber in Karlsruhe kein Verständnis. „Die Rechtsmittel sind offensichtlich unbegründet“, heißt es im Beschluss des Bundesgerichtshofes. Das Landgericht Essen habe „zu Recht strafschärfend berücksichtigt, dass der Angeklagte das Tatopfer mit der Angeklagten in der Absicht gezeugt hat, es später als Säugling missbrauchen zu können“. Die Tat hebe sich von üblichen Missbrauchsfällen ab, es gehe um eine „die gesamte Existenz des Tatopfers umfassende Herabwürdigung“.

Das Landgericht Essen hatte im März 2012 im Urteil festgestellt, dass der Säugling durch die Tat keinerlei Verletzungen erlitten hatte, weder physisch noch psychisch. Richter Busold erklärte den Angeklagten, weshalb der Missbrauch dennoch besonders hart geahndet werden müsse: „Objektiv ist, Gott sei Dank, nicht viel passiert. Aber Sie haben einen schutzwürdigen Säugling zum Objekt ihres Sexualtriebes degradiert. So haben sie dessen Menschenwürde mit den Füßen getreten.“