Essen. Ein Täter-Opfer-Ausgleich hat einem ehemaligen Polizisten die Pension gerettet. Der Essener hatte die Tochter seiner Lebensgefährtin sexuell missbraucht und konnte durch die Zahlung von 50.000 Euro die Strafe auf ein Jahr auf Bewährung reduzieren. Eine höhere Strafe hätte ihn seine Pension gekostet.
Verurteilt hat die V. Strafkammer den Polizisten a. D. aus Überruhr, der seine 16 Jahre alte Stieftochter sexuell missbraucht hatte. Aber auf seine Beamtenpension wird der 66-Jährige nicht verzichten müssen. Denn das vergleichsweise milde Strafmaß von einem Jahr Haft mit Bewährung sicherte er sich durch Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 50.000 Euro.
„Täter-Opfer-Ausgleich“ heißt der Strafzumessungsgrund, der das Gericht zu einer milden Beurteilung kommen lässt. Vor etwas mehr als zwei Jahren hatte ein ehemaliger SPD-Ratsherr es vor einer anderen Kammer geschafft, durch Zahlung von 50.000 Euro an das Opfer eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren Haft zu bekommen, an die laut Gericht vorher trotz eines Geständnisses nicht zu denken war. Auch die von ihm nach einem feuchtfröhlichen Abend vergewaltigte Frau hatte nach der Geldzahlung zugestimmt, dass er nicht ins Gefängnis muss.
Nackt aus dem Zimmer der Tochter
So einschneidend waren die Konsequenzen im aktuellen Fall nicht, Bewährung hätte der Angeklagte wohl auch ohne das Geld bekommen. Der 66-Jährige war von seiner Lebensgefährtin ertappt worden, als er am 17. Oktober 2011 nackt aus dem Zimmer ihrer Tochter kam. Von ihr zur Rede gestellt, gab er zu, mit dem Mädchen geschlafen zu haben. Das sei eine Art Therapie für die damals 17-Jährige.
Die Mutter trennte sich darauf von ihm und zeigte ihn an. Angeklagt waren ursprünglich 22 Fälle des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen. Übrig blieben aus Beweisgründen zum Schluss sieben Fälle, die der Angeklagte selbst eingestanden hatte. Er betonte, dass der Sex einvernehmlich gewesen sei. Die heute 18-Jährige hatte gesagt, dass sie sich aus ihrer Erfahrung mit dem Angeklagten von einem Widerstand nicht viel versprochen habe. Sie hätte ihm aber gesagt, dass sie nicht wolle.
Am Montag, dritter Prozesstag, dachte die Staatsanwaltschaft daran, eine Strafe von einem Jahr und neun Monaten Haft mit Bewährung zu beantragen. Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg kündigte Widerstand an. Damit könne er sich nicht einverstanden erklären, weil sein Mandant dann automatisch den Beamtenstatus und seine Alterspension verlöre. Ein Jahr Haft mit Bewährung sei die Höchstgrenze, falls 50.000 Euro Schmerzensgeld an die Frau gezahlt würden.
Schnelle Einigung
Relativ schnell einigten sich daraufhin die Prozessbeteiligten, bevor Richterin Luise Nünning das Urteil verkündete. Auch das Opfer schien keine größeren Einwände zu haben. Heinz-Peter Schmitz, Nebenklageanwalt der Frau, hatte zwar die Summe ins Gespräch gebracht, plädierte aber für eine etwas höhere Strafe von 15 Monaten Haft.