Gelsenkirchen.

Das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht fuhr am gestrigen Montag geballte Kompetenz auf: Gleich drei Kammervorsitzende erörterten die Klage des Vereins Künstlersiedlung Halfmannshof gegen die Stadt Gelsenkirchen.

Der Grund, so ein Sprecher des Gerichts: Es musste erst einmal geklärt werden, was genau der Kläger will und welche Kammer für diese Klage dann zuständig ist. Da es sich um einen Erörterungstermin handelte, blieb die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Am Ende der Sitzung stand fest: Die 15. Kammer, zuständig für Kommunalrecht, wird sich demnächst mit dem Thema Halfmannshof auseinandersetzen.

Klärung ob vorgehen der Stadt vertragskonform war

Der Verein, den gestern Fotograf Helmut Kloth, Keramikerin Barbara Echelmeyer und die Frau von Maler Rolf John vertraten, will vom Gericht klären lassen, ob das Vorgehen der Stadt in Sachen Umgestaltung des Hofes vertragskonform war. Darum sollen die Verträge von 1931 geprüft und die Rechtslage beim Verkauf der Siedlung an die Stadttochter GGW erörtert werden.

Helmut Kloth war nach dem ersten Gerichtstermin zufrieden: „Stadt und GGW können die Siedlung nun nicht mehr vor vollendete Tatsachen stellen.“ Es sei vereinbart worden, dass die Stadt alle Informationen und Anträge der Siedlung vorlegt, „damit diese eine rechtliche Prüfung vornehmen kann“. Das beziehe sich ganz besonders auf Abriss- und Baumfallgenehmigungen. Kloth: „Interessant ist die Erklärung der Stadt, dass eine beantragte Fällgenehmigung für die Bäume auf dem Hof nach interner Rechtssprechung verweigert wurde.“