Essen. Klaus Kunze trat Ende September als Geschäftsführer der Entsorgungsbetriebe Essen (EBE) zurück, nachdem das private Entsorgungsunternehmen Remondis ihm anrüchiges Geschäftsgebaren vorgeworfen hatte. Dass Kunze trotzdem weiterbezahlt wird, sorgt für Irritationen in der Politik.
Essen mag eine arme Stadt sein, ist in mancher Hinsicht aber großzügig. Für Missbehagen in politischen Kreisen sorgt derzeit, dass der ehemalige Geschäftsführer der Entsorgungsbetriebe Essen (EBE), Klaus Kunze, noch bis Ende des Jahres 2013 seine vollen Bezüge erhält – obwohl er selbst es war, der Ende September 2013 von sich aus die Brocken hinwarf und obwohl er mit seinen 69 Jahren ohnehin längst renten- bzw. pensionsberechtigt ist.
Bei der Weiterzahlung geht es nicht um kleine Summen. Nach dem letzten verfügbaren Beteiligungsbericht der Stadt erhielt Kunze als EBE-Chef im Jahr 2011 rund 187.800 Euro und als nebenamtlicher Arbeitsdirektor der städtischen Holding EVV noch mal rund 33.000 Euro pro Jahr. Rechnet man dies auf drei Monate herunter – die Zeit vom Rücktritt bis zum Jahresende – kommt eine Summe von ca. 55 000 Euro heraus. Die Stadt sagt, die Weiterzahlung sei arbeitsrechtlich geboten. Andere bestreiten das und sprechen von „Gefälligkeiten“.
Chef-Tätigkeit bei der EBE
Geredet wird derzeit auch über alte Transaktionen, die der Öffentlichkeit bisher aber kaum bekannt waren. Bis vor etwa sechs Jahren hatte Kunze neben seiner Chef-Tätigkeit bei der EBE auch die Geschäftsführung der EVB inne, die sich unter dem Dach der EBE um den städtischen Wagenpark kümmert. Als die EVB aus der EBE ausgegliedert wurde, legte Kunze die Geschäftsführung dort nieder – und soll für diesen Verzicht mit einer mittleren sechsstelligen Summe abgefunden worden sein.
Ferner sollen Altersgeldanwartschaften für Kunzes EBE-Tätigkeit in eine Kapitallebensversicherung umgewandelt worden sein. So habe man umgangen, dass sich seine Pensionsansprüche aus einer früheren Beamtentätigkeit reduziert hätten. Hintergrund: Wer als Beamter weitere Rentenansprüche durch Tätigkeit etwa bei einer Stadttochter erwirbt, muss diese mit der Beamtenpension verrechnen, die dann oft entsprechend gekürzt wird.
Wohlgemerkt: All dies ist offenbar völlig legal. Ob es auch moralisch zu rechtfertigen ist, ist eine andere Frage.
Der EBE-Aufsichtsrat hatte jüngst einen Zwischenbericht erhalten, der die Begünstigung von Betriebsräten bestätigen soll. Die Vorwürfe hatten zum Rücktritt Klaus Kunzes geführt.