Essen. . Bei allem Streit in Rüttenscheid: Die Grundsätze zur Straßenbenennung, so findet die Politik, soll im Wesentlichen unverändert bleiben. Meist bleiben die Bezirksvertretungen zuständig, notfalls mischt ein Ratsausschuss mit.

Zwanzig Jahre sind in der Politik eine lange Zeit – und nicht selten Grund genug, die Beschlüsse von einst in ganz anderem Licht zu sehen. Doch als der Ältestenrat der Stadt vor ein paar Wochen seine alten „Grundsätze der Straßenbenennung“ von April 1993 hervorzog, blieb abseits kleinerer Wortgeplänkel vor dem Hintergrund des Rüttenscheider Straßennamenstreits nur ein Achselzucken übrig: Was sollte man künftig besser machen?

Am Ende kam die Runde beim Oberbürgermeister zu dem Schluss, dass sich Streit im Zweifelsfall eh nicht grundsätzlich ausschließen lässt, allenfalls gibt es – wie sagt man das jetzt möglichst behutsam? – die Chance, ein wenig mehr großstädtische Polit(er)kenntnis in die Debatte auf Bezirksebene einzuspeisen.

Dort dürften auch künftig die meisten Straßen getauft oder im Zweifel auch umgetauft werden. Nur bei Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie anderen Hauptverkehrsstraßen gilt der Hauptausschuss des Stadtrates als zuständige Instanz.

Grundsätze für die Straßenbenennung

So bleibt es bei den bislang schon geübten Grundsätzen, zu denen gehört, dass Straßennamen prägnant und möglichst kurz sein sollen, dass ein fortlaufender Straßenzug möglichst in der Regel nicht mehrere Namen erhalten soll, dass jeder Straßenname im Essener Stadtgebiet nur einmal vorkommt, dass fremdsprachige Straßennamen nur dann Verwendung finden, wenn Schreibweise und Aussprache klar und unmissverständlich sind, dass bei der Benennung nach Persönlichkeiten Straßen nur nach bereits verstorbenen Personen zu benennen sind, deren Todestag mindestens ein Jahr zurückliegt (der Berthold-Beitz-Boulevard machte da die große Ausnahme) und dass bestehende Straßennamen möglichst nicht geändert werden – „insbesondere im Hinblick auf vermeidbare Unannehmlichkeiten und Kosten für die Anwohner“.

Einen neuen, elften Punkt will die Stadt dann aber doch hinzufügen: Dass nämlich die Bezirksvertretungen bei ihren Straßen-Taufen „die Belange der gesamten Stadt zu berücksichtigen“ haben. „Daher ist vor einer Entscheidung eine Empfehlung des Haupt- und Finanz-Ausschusses einzuholen“, es sei denn, die beabsichtigte Benennung hat – sowohl hinsichtlich der Bedeutung der Straße als auch mit Blick auf den zu vergebenden Namen „eine ausschließlich bezirkliche Bedeutung“.

Ob dies den Rüttenscheider Streit verhindert hätte? Über die neuen, alten Grundsätze befindet die Politik am kommenden Mittwoch.