Essen. . Ein Essener Stadtteilparlament will die Von-Seeckt-Straße und die Von-Einem-Straße in Rüttenscheid rückbenennen in Irmgard- und Ortrudstraße. Eine Anwohner-Initiative ist dagegen. Die ganze Kontroverse wird nun in einen Bürgerentscheid münden, der am 3. Februar 2013 ansteht.

Es war die Gelegenheit, in einem Vorort-Parlament einmal ganz weit auszuholen, und die wollte sich keiner nehmen lassen: Wo es sonst oft um nicht mehr als um Rechts -vor-links in Seitenstraßen geht, um öffentliche Klos und die verkehrsgünstige Platzierung von Blumenkübeln, da wurde der Mantel der Geschichte weit geöffnet:

Was sagt uns der Wunsch, die Von-Einem- und die Von-Seeckt-Straße in Essen-Rüttenscheid nicht umzubenennen, über die Gesinnung derer, die dort wohnen? Wie steht es um das Demokratieverständnis der Politik, wenn sie sich um ein Bürgerbegehren mit bequemen Mehrheiten nicht schert? Und was haben der Genozid in Namibia und der Haarschnitt von SPD-Bezirksvertreter Peter Lankes mit dem Streit um zwei Straßennamen zu tun?

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Scharfe, teils krude Debatte

Es war eine scharf und zum Teil auch krude Debatte, die da in der Bezirksvertretung II geführt wurde, eineinviertel Stunden lang – meistens leidenschaftlich, und immer wieder hart am Rande der Beleidigung. Und am Ende besiegelte eine geheime Abstimmung, was sich seit Wochen abgezeichnet hatte: Die rot-grün-rote Mehrheit im Essener Stadtteilparlament für Rüttenscheid, Rellinghausen, Bergerhausen und Stadtwald mag die im Mai beschlossene Rückbenennung zweier Rüttenscheider Straßen, die 1937 auf preußische Generaloberste getauft wurden, nicht rückgängig machen. Mit 10:8 Stimmen entschied sich die Bezirksvertretung, dem Bürgerbegehren einer Anwohner-Initiative nicht beizutreten, und so kommt es am 3. Februar 2013 zum Bürgerentscheid.

45.000 Bürger entscheiden über Straßennamen

Rund 45.600 (kommunal-)wahlberechtigte Einwohner aus den vier genannten Stadtteilen sind dann aufgerufen, mit Ja oder Nein über folgende Frage zu befinden: „Sind Sie dafür, dass die Von-Seeckt-Straße und die Von-Einem-Straße ihre Namen weiterhin behalten sollen?“ Um die im Mai von der Bezirksvertretung beschlossene Rückbenennung in Irmgard- und Ortrudstraße zu verhindern, müssten per Entscheid zwei Hürden genommen werden: Es muss eine Mehrheit der Abstimmungsteilnehmer für die Beibehaltung der Namen stimmen, und diese Mehrheit muss mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten betragen, also etwa 6840 Stimmen.

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Befürworter wie Kritiker geben sich siegesgewiss

Befürworter wie Kritiker der Umbenennung gaben sich mit Blick auf den anstehenden Bürgerentscheid siegesgewiss. Für die nötige Mobilisierung ist schon dadurch gesorgt, dass die Politik einst beschloss, Bürgerentscheide im Verfahren normalen Wahlen nahezu gleichzustellen. Das bedeutet: Wenn zum Stichtag 30. Dezember die Zahl der Wahlberechtigten exakt ermittelt ist – mitmischen dürfen ausdrücklich nur Bürger aus Rüttenscheid, Rellinghausen, Bergerhausen und Stadtwald – wird es eine per Post versandte Abstimmungsbenachrichtigung geben.

Mitg eschickt werden dann Stellungnahmen aller Bezirksfraktionen, des Bezirksbürgermeisters und der Begehrens-Initiative „ProVon“. Briefwahl ist möglich, zudem sind am 3. Februar rund 15 Abstimmungslokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Entscheidung bindet die Politik zwei Jahre.