Duisburg-Hamborn. . In Hamborn sollen keine Vergnügungsstätten mehr erlaubt werden, erst recht keine Bordelle oder Erotikgeschäfte. Ein entsprechender Bebauungsplan liegt jetzt aus.

Der Bebauungsplan Obermarxloh „Duisburger Straße“ wird öffentlich ausgelegt. Er hat das Ziel, den zentralen Versorgungsbereich Hamborn/Marxloh vor Vergnügungsstätten zu schützen.

Deshalb werden beispielsweise Vergnügungsstätten, Bordelle und Erotikfachgeschäfte ausgeschlossen. Der Plan bezieht sich auf einen Bereich zwischen Duisburger Straße, Kampstraße und August-Thyssen-Straße sowie einen Bereich zwischen Duisburger Straße, Goethestraße, Kantstraße und Schillerstraße.

Bürger können Stellungnahmen abgeben

Der Planentwurf liegt vom 7. Mai bis zum 8. Juni jeweils von 8 bis 16 Uhr öffentlich aus. Er ist einzusehen im Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 (Eingang Moselstraße), in den Vitrinen vor den Zimmern U 24 und U 25 in Duisburg-Mitte, sowie im Bezirksamt Hamborn Zimmer 1, Duisburger Straße 213 (hier donnerstags auch bis 18 Uhr).

Bürger können während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgeben. Diese sind an den Oberbürgermeister der Stadt Duisburg zu richten. Weitere Informationen hierzu auch im Internet unter: www.duisburg.de/stadtentwicklung, Rubrik „Planen“, Unterpunkt „Bauleitplanung“.