Duisburg. .

Ein „kompletter Ausschluss von Vergnügungsstätten“ ist Ziel eines neuen Bebauungsplanes für das Quartier zwischen Friedrich-Wilhelm-, Wittekind- und Hohe Straße gegenüber vom Hauptbahnhof.

Was der Stadtrat in seiner jüngsten Sitzung auf den Weg gebracht hat, heißt im Klartext, dass im gesamten Karree keine neuen Spielhallen, Erotik-Geschäfte oder Bordelle eröffnet werden dürfen. Ausdrücklich erlaubt bleiben Einzelhandel, Dienstleistungen, Gastronomie sowie öffentliche und Kultureinrichtungen.

„Die Tendenz geht im Moment abwärts“, beschreibt Martin Linne, Leiter des Amtes für Stadtentwicklung und Projektmanagement, den Zustand des Viertels und den Anlass der Neuplanung. Vergnügungsstätten gehörten zwar zum Zentrum einer Großstadt, aber es sei nicht von Vorteil, wenn sie ganze Quartiere dominieren.

Die amtliche Vorlage für den Stadtrat ist deutlich: „Vergnügungsstätten haben häufig negative städtebauliche Wirkungen auf ihr Umfeld. Sie unterbrechen in Einzelhandelslagen den Kundenstrom und verdrängen durch ihre vergleichsweise hohe Mietzahlungsbereitschaft den Einzelhandel sowie gewünschte ergänzende Dienstleistungsnutzungen.“ Durch „aggressive Werbeanlagen“ oder verklebte Schaufenster beeinträchtigten sie zudem das Ortsbild negativ. „Trading-Down-Prozesse“, also ein Niedergang des ansässigen Handels, könnten dadurch ausgelöst oder verstärkt werden. Die „Funktionsweise des zentralen Versorgungsbereichs“ werde gefährdet.

Ausdehnung nicht beabsichtigt

Das Bebauungsplangebiet umfasst die äußersten östlichen Abschnitte von Friedrich-Wilhelm-, Gallenkamp-, Günther- und Wittekindstraße sowie Teile der westlichen Mercator- und der südlichen Hohen Straße. Ausgenommen ist die Fürstenstraße. Eine Ausweitung der angestrebten Nutzungsbeschränkung auf angrenzende Quartiere ist nach Aussagen der Stadtplaner derzeit nicht vorgesehen

Besonders hervorgehoben wird in der Begründung des Bebauungsplanverfahrens, dass es sich um ein Viertel in prominenter Lage handele: Friedrich-Wilhelm- und Mercatorstraße stellten „eine der bedeutendsten Stadteingangssituationen“ dar. Sichtbarer Niedergang könne durchaus zu einer „Schwächung des Zentrums“ führen.

Die von den Stadtplanern als kritisch betrachteten Betriebe, die es bereits in dem Straßenkarree gibt, müssen indes nicht um ihre Existenz fürchten. Es gebe, so erklärte Linne gegenüber der WAZ, einen Bestandsschutz. Der neue Bebauungsplan schiebe lediglich Neuansiedlungen einen Riegel vor.