Duisburg. Befindet sich das Gewerbegebiet Albert-Hahn-Straße im Niedergang? Wird es sich gar zur Vergnügungsmeile, eventuell mit Autobahn-Bordell, wandeln? Hintergrund ist, dass die Bezirksvertretung dort im November einen Automaten-Spielbetrieb zugelassen hat, übrigens ohne jede Diskussion.

Befindet sich das Gewerbegebiet Albert-Hahn-Straße als Gewerbegebiet im Niedergang (neudeutsch: Trading-Down-Effekt)? Wird es sich gar zur Vergnügungsmeile, eventuell mit Autobahn-Bordell, wandeln? Diese Fragen wirft jetzt Bernd Daub, amtierender Vorsitzender vom Bürgerverein Großenbaum/Rahm, auf.

Aber sie hatte im letzten Jahr auch zugestimmt, dass die Osthälfte dieses Gewerbegebietes als eines von wenigen im Stadtgebiet für die Ansiedlung von Vergnügungsstätten ausgewiesen wurde.

Vor allem im Duisburger Norden schießen Wett- und Teestuben wie Pilze aus dem Boden, dort vornehmlich in zentralen Lagen. Sie bringen vor allem nachts Unruhe, verdrängen so Mieter, bewirken mittelfristig Wohnungsleerstände, drücken auf das Ni­veau der Mieten und ziehen so ein Viertel „nach unten“. Genehmigungen kann die Stadt dafür aber nur verwehren, wenn sie irgendwo auch für Glücksspiel Platz schafft, zum Beispiel an der Albert-Hahn-Straße, im Gewerbegebiet.

Nun beobachtet Daub seit Jahren, dass es um die Beliebtheit der Albert-Hahn-Straße nicht gut zu stehen scheint. So lag die große Fläche entlang der Bahnstrecke lange brach. Dabei bietet sie mit der Nähe zur Autobahn-Auffahrt der A 59 und zum S-Bahn-Haltepunkt sowie fernab von Wohngebiet hervorragende Standortvoraussetzungen. „Ein Fi­let­stück“, sagt er. Die jetzt beabsichtigten Nutzungen, Au­tomatenspiel eben und der im Mai 2011 angefragte Bau einer Behindertenwerkstatt, lassen jedenfalls keine hohen Gewerbesteuerzahlungen erwarten. Michael Rüscher, zuständiger Geschäftsführer bei der Indus­trie- und Handelskammer, hatte dazu im Dezember erklärt, die tatsächliche Nutzung spiegele die reale Nachfrage wider.

Bernd Daub blickt zurück: Einst war die Telekom an der Albert-Hahn-Straße ansässig. Heute sitzt das Medienzentrum „Wera“ im gleichen Gebäude. Nachdem dafür 2006 der Anbau eines Mehrzwecksaales für kirchliche Zwecke nicht genehmigt worden war, weil Kirchen in Gewerbegebieten unzulässig sind, wurde für das Grundstück kurzerhand ein Medienzentrum beantragt - und genehmigt. Aber darin werden nach Aussagen der Evangeliumskirche „Glaubensgeneration“ einfach nur Gottesdienste gefilmt. Gewinn- und damit gewerbesteuerträchtig sieht auch diese Nutzung nicht aus. Dabei benötigt Duisburg dringend starke Gewerbesteuerzahler.

Wenn aber, so die Überlegung vom Bürgerverein, die Stadt schon beim Gotteshaus als Medienzentrum nicht so genau hinschaut, wer garantiere, dass nicht auch bald aus Vergnügungsstätten Rotlicht-Betriebe werden? Dann wäre das „Trading-Down“ perfekt.

Dazu heißt es bei der Stadt, als „Puff“ bezeichnete Betriebe gehörten nicht zu den „Vergnügungsstätten“. Selbst letztere, Automatenspiel etwa, dürften nur solange angesiedelt werden, wie dadurch der Charakter eines Gewerbegebietes nicht gefährdet wäre. Diese Regelung verhindere den Niedergang. „Die Befürchtung, das Gewerbegebiet würde in eine Fehlnutzung abgleiten, sehen wir nicht“, so Sprecher Peter Hilbrands, zumal für solche Ansiedlungen gar kein Platz wäre. Rotlicht-Nutzungen könn­ten jedenfalls verhindert werden.