Duisburg-Hamborn. . Für die die Einkaufsmeile in Hamborn liegen zwei Anträge für Vergnügungsstätten vor. Die Politik will deren Ansiedlung an der Weseler Straße verhindern. Lieber sollen Ladenlokale her - ohne zugeklebte Scheiben, aggressive Werbung und Ruhestörung.

Die Hamborner Politik will mit aller Macht verhindern, dass sich entlang der Weseler Straße (und in den Einmündungsbereichen der Nebenstraßen) Vergnügungs-Etablissements ansiedeln.

Deshalb haben die Bezirksvertreter aller Parteien einstimmig einen Dringlichkeitsbeschluss gefasst: Durch einen Bebauungsplan soll geregelt werden, dass weder Spielhallen, noch Internetcafés, und erst recht keine Erotik-Läden oder gar Bordelle in Marxloh eine Chance haben. Der Rat der Stadt hat das letzte Wort.

Zwei Anträge für Vergnügungsstätten

Betroffen ist die Weseler Straße zwischen - grob umrissen - Vorholtstraße im Norden und Ottostraße im Süden. Mit betroffen sind die Schmelzer-, Sibyllen-, Mittel-, Wolf-, Dahl- und Vereinsstraße. Die Fläche umfasst rund 70.000 m² und ist ein typisches Mischgebiet mit überwiegend gewerblicher Prägung.

In den Erdgeschossen befinden sich fast ausschließlich Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gastronomiebetriebe, vereinzelt auch Spielstätten. Für zwei weitere Vergnügungsstätten liegen Anträge vor - die sollen durch den Bebauungsplan auch verhindert werden. In beiden Fällen sollen Ladenlokale genutzt werden.

Ruhestörung

Stadt und Politik sind sich einig, dass weitere Vergnügungsstätten einen negativen Einfluss auf die Einkaufsmeile hätten. Da Spielhallenbetreiber und Co. in der Regel hohe Mietpreise zahlten, sei ein Verdrängungswettbewerb zu erwarten – sprich: Einzelhandel hätte weniger Chancen.

Das gelte es zu verhindern. Zudem will man „aggressive Werbeanlagen und zugeklebte Fensterscheiben“ ausschließen, wie auch starken Besucherandrang in den Abend- und Nachtstunden – Stichwort: Ruhestörung.