Duisburg. . Selbst das Duisburger Jobcenter gibt zu, dass die Bescheide manchmal missverständlich ausgedrückt sind. So kommt es zu vielen Widersprüchen gegen Bescheide, die oft sogar zum Erfolg führen. Oftmals reichen jedoch auch klärende Worte mit einem der beiden Ombudsmänner Peter Niedermair und Gerd Kalusche.

„Zum Teil versteht man unsere Post nicht“, gibt der Geschäftsführer des Duisburger Jobcenters, Norbert Maul, unumwunden zu. Was Juristen aus ehemals verständlich gedachten Bescheiden gemacht hätten, verwundere auch ihn. Nicht verwunderlich ist daher vielleicht, dass jedes Jahr rund 5.000 Widersprüche von Jobcenter-Kunden gegen Bescheide eingelegt werden, von denen pro Jahr etwa insgesamt 120.000 ausgestellt werden. In 35 bis 40 % aller Fälle führen die Widersprüche auch zum Erfolg, in der Hälfte dieser Fälle „haben wir schlecht gearbeitet“, bei den anderen 50 Prozent dieser Fälle haben sich Sachverhalte geändert, so das Jobcenter.

Manchmal reicht es aber auch schon, einen der beiden Ombudsmänner aufzusuchen. Peter Niedermair und Gerd Kalusche üben dieses in Deutschland bislang nur selten kopierte Ehrenamt seit über vier Jahren aus. 133 Vorsprachen vermerkten sie im ersten Halbjahr 2013. In der Hälfte aller Fälle reichten erklärende Worte in den Beratungsgesprächen.

Zehn Bescheide wurden nach Hinweisen der beiden Ombudsmänner im ersten Halbjahr noch einmal geändert. In 50 Fällen seien die Beschwerden unberechtigt, die Bescheide auch nach ihrer Auffassung richtig gewesen.

Jeder kann Widerspruch einlegen

Ihre Antworten sind aber nicht bindend: „Jeder hat das Recht, gegen einen Bescheid Widerspruch einzulegen“, betont Gerd Kalusche. Und auch Norbert Maul unterstreicht: „Obwohl es Jobcenter heißt, sind wir immer noch eine Behörde mit allen rechtlichen Möglichkeiten, Beschwerden anzubringen.“ Beide Ombudsmänner sind ehemalige Mitarbeiter der Arbeitsagentur und übernahmen die Aufgabe als Ehrenamt und bekommen etwas Fahrtgeld und eine Aufwandsentschädigung dafür. Einmal in der Woche haben sie Sprechstunde, die Termine können über die zentrale Rufnummer des Jobcenters direkt vereinbart werden.

Die beiden Ombudsmänner werden meistens mit Fragen zu den Kosten der Unterkunft, der Anrechnung von Einkommen, Sanktionen und Fragen der Arbeitsvermittlung konfrontiert. Gerd Kalusche: „Es ist ja auch nicht gerade schön, wenn man aufgefordert wird, sich eine billigere Wohnung zu suchen, deren Kosten als angemessen erachtet werden. Aber es handelt sich nun einmal um Sozialleistungen.“ Und wer es sich nicht leisten könne, die Mietdifferenz selbst zu bezahlen, müsse eben umziehen.

Die beiden Ombudsmänner sind für das Jobcenter auch „Seismographen“, wie Norbert Maul erklärt. Manchmal bemerken sie vermehrt Beschwerden aus bestimmten Bereichen des Jobcenters. Ohne jemanden anzuschwärzen, würden sie dann die Geschäftsführung bitten, dort mal genauer hinzuschauen.