Duisburg. Das klassische Arbeitsterrain eines Streetworkers sind die Straßen und Plätze der Stadt. Hier versuchen die geschulten Sozialarbeiter Kontakt zu Ausreißern, Drogensüchtigen und Obdachlosen herzustellen. Künftig kommen auf die neuen Streetworker wohl auch Behördengänge zu.

Streetworker gibt es in Duisburg seit 20 Jahren. In dieser Zeit hat sich ihre Aufgabe den gesellschaftlichen und sozialen Veränderungen angepasst. Nun beschloss der Jugendhilfe-Ausschuss, dass durch den Rückbau der Erziehungshilfe acht weitere Streetworker eingestellt werden sollen.

Aus dem Jahresbericht „Streetwork 2012“ geht hervor, dass der ständige Wechsel von Zuständigkeiten im Jobcenter dem manchmal schwierigen Klientel der Streetworker das Leben schwer macht. Ohne die wegweisende Hilfe der Sozialarbeiter ginge hier häufig nichts. Wie es scheint, werden die künftigen Streetworker mit ihren Schützlingen mehr Zeit auf den Wartefluren des Jobcenters als im Dialog auf der Straße verbringen.

Aus diesem Grund will Dezernent Thomas Krützberg demnächst das Gespräch mit dem Geschäftsführer des Duisburger Jobcenters, Norbert Maul, suchen. Hintergrund des Dilemmas: Wenn Jugendliche Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren von zu Hause ausziehen wollen, verlangt das Jobcenter eine Bescheinigung, dass „schwerwiegende soziale Gründe“ vorliegen. Ohne sie übernimmt das Jobcenter keine Leistungen.

Nach Ansicht von Thomas Mahlberg (CDU) tritt damit die Erziehungshilfe in den Hintergrund. „Die neuen Mitarbeiter müssen aber den Abbau der Erziehungshilfe kompensieren.“

Hilfsangebote erreichen Migrantenfamilien nicht

Der Jahresbericht zeigt zudem auf, dass die Angebote der Jugendhilfe bei Migrantenfamilien längst nicht so angenommen wird, wie man es sich erhofft. Krützberg: „Die Jugendhilfe wird vielfach nicht als Unterstützung angesehen.“ Klärungsbedarf haben Ausschussmitglieder beim Bericht der Sozialverwaltung zum Bildung- und Teilhabepaket. So erschließe sich nicht, warum 344 Anträge von Empfängern von Leistungen nach SGB-II zur Erstattung von Schülerbeförderungskosten im vergangenen Jahr scheinbar abgelehnt wurden bzw. keine Mittel ausbezahlt wurden.

Schwer nachvollziehbar sind die Angaben, wie viele Kinder im vergangenen Jahr tatsächlich Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz erhalten haben. Beantragt wurden insgesamt rund 14 600 Leistungen. Knapp 3,3 Millionen Euro wurden ausbezahlt. Doch für jedes Kind können theoretisch bis zu sechs Einzelleistungen vom Schulausflug bis zum Beitrag für den Sportverein beantragt werden. Beklagt wird von der Verwaltung das komplizierte Antragsverfahren.