Duisburg. . Kaum eine andere Stadt verhängt im Schnitt derartig häufig Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger wie Duisburg. Das bedeutet für Betroffene bis zu 100 Euro weniger Geld im Monat. Anlass dafür sind häufig Meldeversäumnisse der Hartz-IV-Bezieher. Nun kommt Kritik von der Linken.

Die Sanktionsquote des Jobcenter Duisburgs für Hartz-IV-Empfänger steht in der Kritik. Mitglieder und Mitarbeiter von Die Linke monieren die im Vergleich zu anderen großen Städten häufigen Kürzungen des Arbeitslosengeldes. In der Sozialsprechstunde würden immer häufiger Notfälle registriert. Rechtsanwältin Ricarda Lambertz (34), die in der Sozialsprechstunde berät, sagt zur jüngsten Entwicklung: „Die Sanktionen nehmen zu.“

Die jüngsten offiziellen Zahlen vom Dezember 2012 zeigen: Duisburg gehört weiterhin zu jenen Städten in NRW, in denen Jobcenter-Mitarbeiter besonders häufig Sanktionen gegen Arbeitslosengeld-II-Bezieher verhängen. Einzig in Leverkusen fiel die Quote höher aus.

Sanktionen bedeuten 100 Euro weniger

Das bedeutet für die Betroffenen, dass ihnen das monatliche Budget von 387 Euro gekürzt wird. Zehn Prozent weniger gibt es, wenn Unterlagen nicht fristgerecht eingehen. Falls ein Hartz-IV-Bezieher Jobangebote ausschlägt oder beendet, können weitere 30 Prozent abgezogen werden. Durchschnittlich mussten in Duisburg Sanktionierte mit rund 100 Euro weniger im Monat auskommen. Die Kritik der Linken zielt darauf ab, dass die gesetzlichen Regeln vom Duisburger Jobcenter zu streng angewandt würden. „Wir interpretieren das als die persönliche Haltung der Geschäftsführung“, erklärte Sozialberater Norbert Hayduk (56). Für die hohe Anzahl von Meldeversäumnissen machen die Linken auch die Abschaffung der Nummernkärtchen verantwortlich. Für Arbeitslose sei es schwierig, Nachweise über die Einhaltung von Fristen vorzulegen.

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Außerdem in der Kritik sind die angebotenen Jobs, die häufig abgebrochen würden. Wie in der Sozialsprechstunde bekannt wurde, gibt es bei der vom Jobcenter vermittelte Tätigkeit im Lager eines großen Lebensmittelhändlers den Verdacht der Sittenwidrigkeit. Dort seien Arbeitslose über eine Zeitarbeitsfirma für die Hälfte des regulären Lohns beschäftigt worden. Nur 6,34 Euro habe der Stundenlohn dort betragen, während feste Mitarbeiter doppelt so viel verdienten. „Dies ist nicht in unserem Sinne“, sagt die Jobcenter-Pressesprecherin Katrin Hugenberg. Dies solle überprüft werden. Bei den Sanktionen verweist das Jobcenter auf die Senkung der Quote von 4,5 auf 4,3 Prozent (2011 zu 2012).

Einspruch einlegen

Im Sozialausschuss gibt es noch keine Erkenntnisse über signifikant höhere Sanktionen. Dennoch weiß Vorsitzender Dieter Lieske von den Schwierigkeiten im Jobcenter Duisburg: „Hier gibt es ein hohes Maß an befristet Beschäftigten.“ Da könne der ein oder andere nicht ausreichend auf seine Tätigkeit vorbereitet sein.

In jedem Fall könne gegen nicht gerechtfertigte Sanktionen Einspruch eingelegt werden. Das raten die Linken. Notfalls mit Eilantrag. Und Lieske sagt: „Man kann sich wehren.“ Es solle niemand ein nicht-seriöses Beschäftigungsverhältnis annehmen müssen.