Duisburg. Die fristlos gekündigte Gebag-Chefin Marianne Wolf-Kröger soll bei Verdi in Duisburg um Rechtsbeistand gebeten haben. Normalerweise wirbt die Gewerkschaft damit, ihren Mitgliedern umfassenden Rechtsschutz zu bieten. Ob das auch im Fall der gut bezahlten Ex-Chefin gilt, scheint nicht sicher.

Die Gewerkschaft Verdi wirbt unter anderem damit, dass sie ihren Mitgliedern einen umfassenden Rechtsschutz bietet, zum Beispiel wenn bei einem arbeitsrechtlichen Verfahren eine anwaltliche Vertretung vor Gericht nötig ist. Für Aufsehen dürfte allerdings das Ersuchen eines ihrer Mitglieder um gewerkschaftlichen Rechtsbeistand in einem prominenten Fall sorgen: Nach NRZ-Informationen soll die fristlos gekündigte Gebag-Chefin Marianne Wolf-Kröger bei Verdi in Duisburg um Rechtsbeistand gebeten haben.

In Gewerkschaftskreisen wird darüber heiß diskutiert: Der angebotene Rechtsschutz sei doch wohl eher für Arbeitnehmer gedacht und nicht für gut bezahlte Vorstände von Unternehmen, heißt es. Zudem geht es im Zivil-Prozess Gebag gegen Wolf-Kröger um Millionen. Nach der Höhe des Streitwerts bemessen sich in diesem Fall die Gerichtskosten und die Anwaltshonorare.

"Ich gebe dazu keinen Kommentar ab"

Hohe Summen also, angesichts der 5,75 Millionen Euro, die die städtische Wohnungsbaugesellschaft von ihrer ehemaligen Geschäftsführerin an Schadenersatz fordert. Ob und in wie weit sie finanziell für ihr Handeln zur Rechenschaft gezogen wird, soll sich noch in diesem Frühjahr entscheiden, einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.

Bei Verdi will man sich nicht zu der Anfrage von Wolf-Kröger äußern. „Ich gebe dazu keinen Kommentar ab“, sagt Thomas Keuer, Geschäftsführer des Verdi-Bezirks Duisburg-Niederrhein, und verwies auf ein laufendes Verfahren.

Funktionärin bei Verdi

Nach NRZ-Informationen wird die gekündigte Gebag-Chefin, die bei der Wohnungsbaugesellschaft zuletzt ein Jahresgehalt von mehr als 200.000 Euro kassierte, bei ihrem Prozess allerdings nicht auf Verdi-Rechtsbeistand hoffen können. Regelungen in der Satzung sollen dagegen sprechen. Bei dem Verfahren um Schadensersatz handelt es sich um eine sogenannte Widerklage der Gebag: Zunächst war Wolf-Kröger selbst vor Gericht gezogen und hatte gegen ihre Kündigung geklagt.

Die Satzungen der Gewerkschaft dürften ihr jedenfalls vertraut sein: Bevor Wolf-Kröger im Februar 2009 bei der Gebag auf den Vorstandsposten wechselte, war sie bei Verdi als Funktionärin tätig. Selbst im offiziellen Geschäftsbericht der Gebag aus dem Jahr 2008 wird zu ihrer Begrüßung ihr „wirtschaftlicher Sachverstand“ als Verdi-Sekretärin bei der Begleitung der Umwandlung der Wirtschaftsbetriebe in eine Anstalt öffentlichen Rechts gelobt.

Gute Kontakte scheinen nicht zu helfen

Weil dadurch Mitspracherechte der Arbeitnehmerseite geschmälert wurden, gab es damals Kritik vom Betriebsrat, die Gewerkschaft Verdi jedoch gab sich in dieser Sache äußerst verhalten.

Wie Verdi-Geschäftsführer Keuer bestätigte, ist Wolf-Kröger trotz ihres Vorstandspostens Mitglied in der Gewerkschaft geblieben. Die guten Kontakte von damals scheinen bei der Anfrage um Rechtsbeistand allerdings wenig geholfen zu haben.