Duisburg.
Bekanntlich hatte die Gebag ihrem Vorstandsmitglied Marianne Wolf-Kröger fristlos gekündigt. Dagegen wehrt sie sich vor Gericht. Für Donnerstag war eigentlich ein Urteil des Landgerichts erwartet worden. Doch stattdessen wurde der Termin zur Verkündung inzwischen aufgehoben, das Verfahren wird nun erst am 13. Dezember fortgesetzt.
Die Verschiebung hat zwei Gründe: Zum einen verstarb überraschend ein ehrenamtlicher Richter der Kammer für Handelssachen. Es muss nun mit einem neuen Richter verhandelt werden. Zum anderen hatte das Gericht beim letzten Termin den Parteien eine Frist für weitere Schriftsätze gegeben. Offenbar sind in den Schreiben zahlreiche weitere neue Aspekte aufgetaucht, die ohnedies eine weitere mündliche Verhandlung unerlässlich gemacht hätten.
Wolf-Kröger wehrt sich
Die Gebag hatte Marianne Wolf-Kröger im Zusammenhang mit dem Debakel des Erweiterungsbaus für die Küppersmühle Pflichtverletzung vorgeworfen. Trotz eines Aufsichtsratsbeschlusses, der die Vermeidung weiterer Kosten gebot, habe Wolf-Kröger im Juni 2010 einen Vertrag mit dem Sponsoren-Ehepaar Ströher unterzeichnet, der eine Vertragsstrafenvereinbarung enthielt. Für jeden Tag, den der Erweiterungsbau später als am 31. Dezember 2011 fertiggestellt wird, verlangt die Vereinbarung eine Zahlung von 5000 Euro.
Wolf-Kröger wehrt sich per Klage gegen die Kündigung und die damit verbundenen Vorwürfe: Sie sei an den Vertragsverhandlungen gar nicht beteiligt gewesen und habe im Juni 2010 nur in Vertretung unterschrieben.