Duisburg. . Seit Juni zahlt die Gebag, die Immobilienfirma der Stadt, ihrem Ex-Vorstandschef Dietmar Cremer die monatliche Pension von 18.700 Euro nicht mehr. Der 63-Jährige klagte – und ist nun gescheitert. Jetzt will die Gebag wegen des Küppersmühlen-Fiaskos 5,75 Mio. Euro Schadenersatz von ihm.

Eigentlich hatte Dietmar Cremer, ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Gebag, also des städtischen Immobilienunternehmens, am Dienstag vor dem Landgericht Duisburg seinen Anspruch auf Fortzahlung einer Pension durchsetzen wollen. Doch nach wenigen Minuten Verhandlung vor der 4. Kammer für Handelssachen zeichnete sich nicht nur in dieser Hinsicht eine Niederlage ab. Der Vorsitzende Richter machte auch deutlich, dass Cremer seiner Ansicht nach im Zusammenhang mit dem Fiasko des gescheiterten Ausbaus der Küppersmühle Schadenersatz leisten muss.

Im Dezember hatten sich Dietmar Cremer und die Gebag getrennt. In einem Aufhebungsvertrag wurde eine monatliche Pension von rund 18.700 Euro vereinbart. Die zahlte die Gebag allerdings nur bis zum Mai. Ab Juni floss kein Geld mehr an den früheren Vorstandsvorsitzenden. Der 63-Jährige klagte.

Die Gebag begründet ihre Zahlungseinstellung damit, dass Cremer seine Pflichten verletzt und so einen Millionen-Schaden verursacht habe.

Problematik konnte kaum neu sein

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Das sah der Richter am Dienstag ähnlich. Es habe 2008 zwei Beschlüsse des Aufsichtsrates gegeben, die den Ausbau der Küppersmühle unter Vorbehalt stellten. Am 27. Februar 2009 habe der Aufsichtsrat seine Genehmigung an konkrete Bedingungen geknüpft. Dazu gehörte die Zustimmung der Finanzbehörden zum Abzug der Vorsteuern, wahlweise die Finanzierung der Vorsteuer durch Dritte oder aber zumindest eine Verlängerung des Rücktrittsrechtes vom Vertrag für den Ausbau.

Cremer hätte nur wenige Tage Zeit gehabt, um die Bedingungen bis zum 2. März 2009 – dem zuletzt gesetzten Ende der schon einmal verlängerten Vertragsrücktrittsfrist – zu erfüllen. „Aber die Problematik konnte dem Vorstandsvorsitzenden kaum neu sein“, so das Gericht. Und falls Cremer nichts erreichen konnte, so hätte er unbedingt die Konsequenz ziehen müssen: vom Projekt zurückzutreten.

Ein entsprechendes Schriftstück sei bereits vorbereitet gewesen, so der Richter. „Man hätte es nur noch auf das Faxgerät legen müssen.“ Dann hätte sich die Gebag zwar mit Schadenersatzansprüchen der Sponsoren befassen müssen. „Aber die wären geringer ausgefallen.“

Gebag fordert auch 5,75 Millionen Euro von Wolf-Kröger

Da Dietmar Cremer auf dem Wege des Urkundsprozesses geklagt hatte, in dem nur schriftliche Dokumente als Beweis zählen, sah der Vorsitzende Probleme, mögliche Schadensmilderungen nachzuweisen. „Vor diesem Hintergrund bleibt nur ein Urteil.“ Das soll am 5. Februar verkündet werden und wird höchstwahrscheinlich auf Abweisung der Klage lauten.

Abseits des Prozesses war zu erfahren, dass die Gebag Cremer nun auf 5,75 Millionen Euro Schadenersatz verklagen will. Dieselbe Summe fordert das Unternehmen inzwischen auch vom früheren Vorstandsmitglied Marianne Wolf-Kröger, die sich per Zivilprozess eigentlich nur gegen ihre fristlose Kündigung hatte wehren wollen.