Duisburg. . Im Dezember 2011 erhielt die damalige Geschäftsführerin der Duisburger Wohnungsbaugesellschaft Gebag ihre fristlose Kündigung. Nun kämpft sie juristisch dagegen an - und fordert 1,1 Millionen Euro Abfindung. Doch die Gebag scheint nicht gewillt zu sein, diese Summe zu überweisen.
So schnell wie ursprünglich gewünscht scheint der Abschied von Marianne Wolf-Kröger als Geschäftsführerin der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Gebag nicht über die Bühne zu gehen. Sie kämpft juristisch gegen die fristlose Kündigung ihres Vertrags, der eigentlich bis 2014 laufen sollte.
Wie die NRZ erfuhr, fordert Marianne Wolf-Kröger 1,1 Millionen Euro inklusive Einzahlungen in die Altersvorsorge. Die Gebag scheint nicht gewillt zu sein, ihr diese beträchtliche Summe zu überweisen. Irritiert ist der Aufsichtsrat nach NRZ-Informationen auch darüber, dass sie ohne ihren damaligen Mitgeschäftsführer Dietmar Cremer einen folgenschweren Küppersmühle-Vertrag mit dem Sammlerehepaar Ströher unterschrieben hat.
Jener Vertrag besagt, dass die Gebag 5000 Euro Strafe für jeden Tag zahlen muss, den der Erweiterungsbau nicht zum Stichtag 31. Dezember 2011 auf der Küppersmühle steht. Das wären bis zum heutigen Zeitpunkt 135.000 Euro. Diesen Vertrag sollen Wolf-Kröger und ein Prokurist des Unternehmens, aber halt nicht ihr damaliger Mitgeschäftsführer Cremer, unterschrieben haben. Über das gesamte Vertragswerk und die Zukunft des Museums verhandelt zur Zeit der neue, von den Banken eingesetzte Gebag-Geschäftsführer Utz Brömmelkamp mit den Ströhers, um zu retten, was noch zu retten ist.