Duisburg. . Mit einer fristlosen Kündigung hatte die Gebag ihr Vorstandsmitglied Marianne Wolf-Kröger im Dezember vor die Tür gesetzt. Nun klagt sie vor dem Landgericht. Am Donnerstag startete die Verhandlung vor der 1. Kammer für Handelssachen.
Eine spektakuläre Erweiterung für das Museum Küppersmühle sollte der Kubus werden. Stattdessen blieb die marode Stahlkonstruktion am Boden, rostet nun wie ein Mahnmal für das Versagen des Bauherren, der städtischen Wohnungsbaugesellschaft Gebag, am Innenhafen vor sich hin. Und seit dem 31. Dezember 2011 tickt der Zähler: Für jeden Tag, den der Bau später fertig wird, soll die Gebag 5000 Euro an die Sponsoren, die Wella-Erben Ströher, zahlen. Mit eben dieser Vertragsstrafenvereinbarung begründete die Gebag die fristlose Kündigung von Vorstandsmitglied Marianne Wolf-Kröger im Dezember 2011. Wolf-Kröger klagt dagegen. Am Donnerstag trafen sich die Anwälte der beiden Parteien vor dem Landgericht.
Gebag sieht Pflichtverletzung
Für die Rechtsvertreter der Gebag, Dr. Lutz Starek und Dr. Jörg Wacker, ist die Sache klar: Entgegen einem Aufsichtsratsbeschluss, der die Vermeidung weiterer Kosten für den schon zig Millionen Euro verschlingenden Bau gebot, habe Marianne Wolf-Kröger den Vertrag mitsamt der Strafenvereinbarung unterschrieben. Für die Gebag eine klare Pflichtverletzung.
Marianne Wolf-Kröger will den Vertrag allerdings nur in Vertretung unterschrieben haben. An den Verhandlungen sei sie zuvor nicht beteiligt gewesen. Die sollen von Wolf-Krögers Vorstandskollegen Dietmar Cremer, dem Aufsichtsratsvorsitzenden Friedrich Prüßmann und dem Hausjustiziar der Gebag geführt worden sein.
Ärger um den Kubus
Eine Position, von der die Vorsitzende der 1. Kammer für Handelssachen, gestern erkennen ließ, dass sie mit den Pflichten einer Führungskraft nur bedingt vereinbar sei: Von einem Vorstand könne schon verlangt werden, dass er auch weiß, was er unterschreibt.
Doch die Richter signalisierten auch, dass sie die Rechtmäßigkeit der fristlosen Kündigung aus formalen Gründen bezweifeln. Im Mittelpunkt steht dabei der lange Zeitraum, der bis zur fristlosen Kündigung verstrich. Spätestens im Oktober 2010, so die Vorsitzende, habe der Aufsichtsrat der Gebag, der im Zusammenhang mit der Museumserweiterung ein eigenes Gutachten in Auftrag gab, von der Vertragsstrafenvereinbarung gewusst.
Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte das Gremium - das aus Arbeitnehmervertretern, Vertretern des Rates und einem Beigeordneten besteht - Anlass zu der Vermutung gehabt, dass etwas schief lief. Der Aufsichtsrat allerdings habe außer, dass er mehrfach vergeblich Einsicht in die Verträge forderte, rein gar nichts unternommen. Der gesetzlich geforderten Ermittlungspflicht habe das Gremium damit nicht entsprochen, so die Vorsitzende der Kammer. Alle denkbaren Fristen seien verstrichen.
Erst Bezüge erhöht - dann gefeuert
Wolfgang Dahlbüdding, Rechtsanwalt von Marianne Wolf-Kröger, setzte noch eins drauf: „Nicht genug damit, dass der Aufsichtsrat mehr als ein Jahr lang nichts unternommen hat, und dann plötzlich mit einer fristlosen Kündigung um die Ecke kommt, hat er meiner Mandantin zuvor auch noch die Bezüge erhöht.“
Der Versuch der Gebag, weitere Kündigungsgründe nachzuschieben, hat angesichts der klaren Worte des Gerichts wohl wenig Aussicht auf Erfolg. Die 1. Kammer für Handelssachen will ihr Urteil am 27. September verkünden. Alles andere, als dass am Ende die fristlose Kündigung zurückgenommen werden muss, wäre eine Überraschung.