Duisburg. Das ausstehende Gutachten des Panikforschers Keith Still verzögert die Anklageerhebung im Strafverfahren um das Loveparade-Unglück. Das geht aus einem Bericht hervor, den Justizminister Thomas Kutschaty Mittwoch dem Rechtsausschuss des Landtags vorlegen will. Ermittelt wird aktuell nur noch gegen 16 Personen, da ein Beschuldigter gestorben ist.

Wann die Staatsanwaltschaft gegen einen der Beschuldigten der Loveparade-Katastrophe Anklage erhebt, bleibt weiter unklar. Für Verzögerung sorgt das Gutachten des britischen Panikforschers Professor Keith Still. Zwar liegt seine Expertise seit Februar 2012 vor (siehe rechts unten unter "Downloads"), die Staatsanwälte haben den Gutachter aber um die Beantwortung von konkretisierenden Fragen gebeten.

Keith Still wiederum hat dafür weitere Teile der Akten verlangt. Bis Ende des Monats will die bei den Ermittlungen unterstützende Kölner Polizei dem Gutachter angeforderte Zeichnungen aus dem sichergestellten Datenbestand zusammengestellt haben. Das geht aus einem Bericht hervor, den NRW-Justizminister Thomas Kutschaty am Mittwoch dem Rechtsausschuss des Landtages vorlegen wird.

Verteidiger wollen Opfer-Anwälten Akteneinsicht verwehren

Die Sichtung und Auswertung des „äußerst umfangreichen Aktenmaterials“ sei immer noch nicht abgeschlossen, heißt es darin. Einer der Beschuldigten sei zwischenzeitlich verstorben. Nach NRZ-Informationen handelt es sich dabei um einen Sachbearbeiter der Stadt Duisburg. Das Verfahren richtet sich jetzt gegen 16 Personen, davon zehn Mitarbeiter der Stadt Duisburg, fünf Mitarbeiter des Veranstalters „Lopavent“ sowie den Polizeiführer, der am 24. Juli 2010 für den Einsatz verantwortlich war.

Der mehrfach erhobenen Forderung der Opfer und ihrer Anwälte auf Akteneinsicht will die Staatsanwaltschaft jetzt zwar nachkommen. Die Sach- und Rechtslage sei geprüft und der Anspruch bejaht worden. Allerdings hätten sechs Verteidiger dagegen einen Antrag gestellt. Die Akten liegen jetzt beim zuständigen Amtsgericht, das entscheiden muss, ob die Opfer Einsicht erhalten.