Duisburg. Der Brand in Krefeld ist gelöscht. Die gigantische Rauchwolke hat jedoch ihre Spuren hinterlassen. Firmen und Privatbesitzer melden Schäden an ihrem Besitz, die durch die vorbeiziehende Rauchwolke verursacht worden sind. Wer kommt für den entstanden Schaden auf?
Der 25. September 2012 wird für viele Duisburger als „Der schwarze Dienstag“ in die Geschichte eingehen. Denn die dunkle Rauchwolke, die kurz nach dem Ausbruch des Großbrandes in Krefeld über weite Teile der Stadt hinwegzog, hat schmutzige Spuren hinterlassen: verdreckte Gartenmöbel, rußverschmierte Terrassen und Balkone, am Lack beschädigte Autos. Doch wer kommt nun für die entstandene Schäden auf? Die WAZ hat mit Dr. Daniel Kassing (35) gesprochen, einem Versicherungsspezialisten der Düsseldorfer Anwaltskanzlei Noerr.
Den Schaden dokumentieren
„Ein Grundsatz des Zivilrechtes besagt, dass in Fällen wie diesem ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch besteht – und der gilt verschuldensunabhängig“, erklärt Kassing. Soll heißen: Das Feuer ist von Düngemittelhersteller Compo ausgegangen. Somit können Betroffene Schadenersatzansprüche geltend machen. „Natürlich ist in diesem Fall festgehalten, wo die Wolke an welchem Tag entlanggezogen ist. Dennoch müssen alle Schäden bewiesen und daher am besten auch dokumentiert werden“, so Kassing. Quittungen, Belege, Fotos – all das hilft später.
Daten und Fakten rund um den Rauchwolken-Einsatz
Insgesamt waren in den Tagen nach dem Großbrand in Krefeld rund um die Uhr etwa 470 Einsatzkräfte der Feuerwehr Duisburg im Einsatz. Eine Gruppe von 220 Feuerwehrleuten (Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr) kümmerte sich am Brandort um die Bekämpfung des Feuers und stellte zudem die Wasserversorgung in verschiedenen Einsatzabschnitten sicher.
Etwa 250 Feuerwehrkräfte kümmerten sich innerhalb Duisburgs um die Messungen der Schadstoffwerte sowie um den Betrieb der Feuerwehreinsatzleitung. Sie waren nahezu pausenlos im Einsatz.
Viele Bürger informierten sich auch im Internet über den Großbrand: Die Homepage der Stadt verzeichnete allein an den ersten zwei Tagen 107 434 Zugriffe.
Die Forderungen müssten im ersten Schritt gegenüber dem Anspruchsgegner geltend gemacht werden, also der Firma Compo. „Die hat für solche Fälle ja auch einen Versicherungsschutz.“ Gassing betont, dass sich betroffene Nachbarn zu einem Interessenverbund zusammenschließen könnten, um ihre Ansprüche zusammentragen und über einen Rechtsbeistand geltend zu machen.
Wer trägt die Kosten?
Das Einschalten eines Rechtsanwaltes hänge natürlich ein Stück weit von den Schadenshöhe ab, so Gassing. Das Bezahlen einer Wagenwäsche sei natürlich etwas ganz Anderes als der Fuhrpark einer Wanheimer Gesenkschmiede, bei dem rund 50 Fahrzeuge nun Lackschäden aufweisen, nachdem heruntergerieselte Rußpartikel auf ihnen gelandet waren (wir berichteten). „In diesem konkreten Einzelfall sollte auf jeden Fall der eigene Autoversicherer kontaktiert und zudem ein Gutachter eingeschaltet werden“, rät Gassing.
Und was ist mit den Anwaltskosten? „Zunächst zahlt einmal derjenige den Anwalt, der ihn beauftragt hat“, stellt Gassing klar. Also in diesem Fall zunächst die Geschädigten mit hoher Schadenssumme. Was ist mit Verjährungsfristen von Ansprüchen? „Da gelten grundsätzlich drei Jahre. Es können, je nach Gesetzesverstoß, aber auch noch längere Fristen sein“, so der Düsseldorfer Anwalt. Und die drei Jahre würden auch erst ab jenem Zeitpunkt gelten, wenn ein Schaden und dessen Verursacher konkret eingeordnet werden können. Das sagt Gassing mit Blick auf später auftretende Folgeschäden.