Duisburg. .

Müssen die ehemaligen Gebag-Geschäftsführer Dietmar Cremer und Marianne Wolf-Kröger eventuell Schadenersatz für falsche unternehmerische Entscheidungen zahlen? Wenn der Rat am kommenden Montag zusammenkommt, werden die Kommunalpolitiker in nichtöffentlicher Sitzung über eine entsprechende Vorlage der Verwaltung abstimmen müssen.

Hintergrund ist ein Gutachten zur Verantwortlichkeit des Vorstandes, den das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Gebag-Überprüfung in Auftrag gegeben und dem Gebag-Aufsichtsrat zur Kenntnis gegeben hatte. Dieses Gutachten scheint zu der Schlussfolgerung zu kommen, dass Regressansprüche möglich sind.

Küppersmühle

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    Deshalb hat der Gebag-Aufsichtsrat für den 9. Februar eine Hauptversammlung einberufen und begründet das mit dem Paragrafen 111, Absatz 3 des Aktiengesetztes. Darin heißt es: „Der Aufsichtsrat hat eine Hauptversammlung einzuberufen, wenn das Wohl der Gesellschaft es erfordert.“ Tagesordnungspunkt der Versammlung ist die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen Vorstandsmitglieder. Exemplarisch wird dabei das skandalbehaftete Projekt Erweiterung Museum Küppersmühle genannt.

    Der Rat soll nun den Aufsichtsrat beauftragen, den Beschluss zur Verfolgung von Rechtsansprüchen gegen derzeitige und oder frühere Mitglieder von Gesellschaftsorganen zu fassen, falls nötig auch mit Hilfe einer Klage. Dass die Gebag den Vorstandsmitgliedern Marianne Wolf-Kröger und Dietmar Cremer in einem zweiten Tagesordnungspunkt das Vertrauen entziehen soll, erscheint da fast als Petitesse.