Duisburg. Die Stadt wird definitiv keine Zwischenstände zur Briefwahl-Wahlbeteiligung veröffentlichen. Die Bezirksregierung bestätigte jetzt diese Rathaus-Vorgehensweise. Nach Angaben des Abwahlbündnisses sollen schon 25 000 Wahlberechtigte abgestimmt haben.
Nach Informationen des Abwahlbündnisses sollen schon 25.000 Wahlberechtigte seit dem 12. Januar per Briefwahl ihre Stimme abgegeben haben. Bestätigt ist diese Zahl nicht. Und wird sie auch nicht, denn die Düsseldorfer Bezirksregierung bestätigte am Montag die Einschätzung der Stadtverwaltung, keine Zwischenstände über den Verlauf der Briefwahl zur Abwahl des Oberbürgermeisters an die Öffentlichkeit zu geben, um bereits die potenzielle Möglichkeit einer Wahlbeeinflussung auszuschließen.
„Es kann meines Erachtens nicht ausgeschlossen werden, dass durch regelmäßige Veröffentlichungen über die Zwischenstände bei der Beteiligung an der Briefwahl potenzielle Wähler in der Ausübung ihres Wahlrechts beeinflusst werden“, schreibt Regierungspräsidentin Anne Lütkes an die Stadt und begründet dies damit, dass das Abwahlverfahren nicht mit einer herkömmlichen Wahl verglichen werden könne.
Bündnis gegen OB Sauerland
Entscheidender Unterschied ist das so genannte „Beteiligungsquorum“, das eine Mindestwahlbeteiligung von fünfundzwanzig Prozent der Wahlberechtigten vorsieht. Daher könnten veröffentlichte Zwischenstände der Wahlbeteiligung „eine Beeinflussung des inneren Prozesses der Meinungs- und Willensbildung des Wählers, an der Wahl teilzunehmen oder nicht teilzunehmen, möglich erscheinen lassen“. Etwa bei geringer Wahlbeteiligung konnten Veröffentlichungen der Stadt die „Wirkung eines Wahlaufrufs entfalten, was möglicherweise als amtliche Wahlbeeinflussung angesehen werden könnte“.
Potenzielle Möglichkeit der Wahlbeeinflussung ausschließen
Da ungewiss sei, ob Veröffentlichungen einer gerichtlichen Überprüfung im Falle einer Wahlanfechtung Stand halten könnten, schreibt Lütkes weiter, „empfehle ich, um bereits die potenzielle Möglichkeit einer Wahlbeeinflussung auszuschließen, keine Zwischenstände über den Verlauf der Briefwahl an die Öffentlichkeit zu geben, um die den amtlichen Stellen auferlegte Neutralitätspflicht nicht zu verletzen“.
Die Regierungspräsidentin weist aber daraufhin, dass die Stadt die Bevölkerung umfassend über das Verfahren informieren und den reibungslosen Ablauf garantieren sollte. So dürfte es zum Beispiel keine „unangemessene Wartezeiten“ geben.