Noch keine Informationen zur Beteiligung bei Sauerland-Briefwahl
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Duisburg. Seit dem 12. Januar ist die Briefwahl zur OB-Abwahl in Duisburg möglich. Ob das Rathaus Zwischenstände zur Beteiligung herausgeben darf prüft momentan die Kommunalaufsicht in Düsseldorf. Man wolle eine unzulässige Beeinflussung der Stimmberechtigten verhindern.
Die Stadt hat Hilfe bei der Kommunalaufsicht in Düsseldorf gesucht, um klären zu lassen, ob das Rathaus Zwischenstände bei der Beteiligung der seit dem 12. Januar möglichen Briefwahl zur OB-Abwahl herausgibt oder nicht.
Derweil bilden sich in den Bezirksämtern immer wieder Schlangen, nutzen hunderte Duisburger die Briefwahlmöglichkeit. Nur offizielle Zahlen gibt es nicht.
Unzulässige Beeinflussung
Auch die WAZ hatte auf Klärung der Frage gedrängt, nun bittet die Stadt um Geduld, bis die Einschätzung der Bezirksregierung vorliegt. „Bei allem Verständnis zum Informationsbedarf über die Briefwahlbeteiligung“ so Stadtsprecherin Anja Huntgeburth, sei die Stadt „dem Neutralitätsgedanken im besonderen Maße verpflichtet“.
Mit dem Abwahlverfahren in Duisburg habe NRW Neuland betreten. So lägen keine Erfahrungswerte vor, „ob durch Bekanntgabe von Zwischenständen der Briefwahlbeteiligung eine unzulässige Beeinflussung der Stimmberechtigten ausgehen könnte.“ Hintergrund: Der Wahlbeteiligung kommt eine entscheidende Bedeutung bei der Abstimmung zu: Die Mehrheit muss mindestens 25 Prozent Prozent der Wahlberechtigten erreichen.
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