Stadt Duisburg äußert sich nicht zur Beteiligung bei OB-Abwahl
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Duisburg. . Nach WAZ-Informationen lehnt die Stadt Duisburg eine Bekanntgabe von Zwischenständen im Abwahlverfahren des OB Sauerland ab. Die Begründung des Duisburger Rechtsamtes bezieht sich auf mögliche Wahlbeeinflussungen.
Per Fax hat die Stadt Duisburg am Donnerstag nun endlich ihre Einschätzung zur Bekanntgabe von Zwischenständen der Wahlbeteiligung bei der Briefwahl zur Prüfung an die Bezirksregierung geschickt. Nach WAZ-Informationen lehnt sie eine Bekanntgabe im Vorfeld ab.
Der Entwurf aus dem Rechtsamt war im Rathaus liegen geblieben, weil Sozialdezernent Spaniel als amtierender Wahlleiter in Vertretung des urlaubenden Stadtdirektors Greulich schlicht wegen einer Dienstreise nach Berlin nicht unterschreiben konnte und dies erst sozusagen als erste Amtshandlung nach seiner Rückkehr erledigen konnte.
Das zweiseitige Schreiben ging direkt an die Regierungspräsidentin Lütkes, die Donnerstagnachmittag aber nicht mehr im Büro war. Bezirksregierungssprecher Hamacher erklärte: „Das ist eine schwierige Rechtsfrage, wir werden uns aber sehr beeilen, der Stadt eine Antwort zu geben.“
Über das Abwahlverfahren
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Keine Veröffentlichungen bis zum (Ab)Wahltag
Nach WAZ-Informationen verweist das Rechtsamt in seiner Stellungnahme auf zwei Urteile der Oberverwaltungsgerichte in Münster und in Sachsen zu Verfahrensfehlern bei Wahlen, die Gefahren der nachträglichen Unzulässigkeit der Wahlen in sich bergen. Aus Sicht der Rathaus-Juristen würde die Bekanntgabe der Briefwahl-Beteiligung zu unzulässigen Wahlbeeinflussungen führen.
Deshalb lehnt es entsprechende Veröffentlichungen in den kommenden Wochen bis zum Abstimmungssonntag am 12. Februar ab. An dem Sonntag selbst soll lediglich einmal ein Zwischenstand bekanntgegeben werden.
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