Bottrop. Bevor sich der Bottroper Sozialauschuss mit dem Streit um den Missbrauch von Lebensmittelspenden bei der Bottroper Tafel befasst, will der Ausschuss-Vorsitzende erst mit dem Tafel-Vorstand über bessere Kontrolle reden. Für die Grünen ist dagegen bei Straftaten die Staatsanwaltschaft in der Pflicht.
Die Bottroper Tafel selbst muss im Streit um den Missbrauch von Lebensmittelspenden den Impuls für Verbesserungen geben. Das betonte SPD-Ratsfrau Renate Palberg. Sie ist Vorsitzende des Sozialausschusses, dem soeben von der ÖDP angetragen wurde, zur Aufklärung in der Angelegenheit beizutragen. Renate Palberg allerdings betont: „Die Tafel ist ein souveräner Verein. Da kann sich der Sozialausschuss gar nicht einmischen“.
Missbrauch von Spenden
Äußerst skeptisch sehen das auch die Grünen. Anstatt nach dem Sozialausschuss rufen sie nach dem Staatsanwalt. So teilte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Andrea Swoboda mit: „Wenn strafrechtliche Tatbestände vorliegen, müssten sie strafrechtlich geklärt werden“. Wie berichtet, hatte Tafel-Vorsitzender Friedhelm von Oepen gegenüber der WAZ bestätigt, dass es unter Tafel-Mitarbeitern zu Diebstählen gekommen sein soll. Der Verein habe diesen Helfern gekündigt.
„Das wichtigste ist Klarheit über die Vorwürfe“, stimmte Grünen-Fraktionschefin Andrea Swoboda der ÖDP zu. Die Grünen halten es allerdings nicht für richtig, ein politisches Gremium wie den Sozialausschuss zur Klärung womöglich strafrechtlich relevanter Vorwürfe heranzuziehen. „Missbrauch von Sachspenden vielleicht auch von Geldspenden, um die ebenfalls geworben wurde und die auch erhalten wurden, gehören nicht zur Prüfung und Klärung in den Sozialausschuss“, stellte Andrea Swoboda klar. Dass die Arbeit der Bottroper Tafel notwendig sei, stehe für die Grünen außer Frage.
„Es wäre schade, wenn die Tafel in Verruf geriete. Sie ist eine ehrenwerte und wichtige Einrichtung in Bottrop“, sorgt sich auch SPD-Ratsfrau Renate Palberg. „Es gibt da ganz viele Leute, die gute Arbeit leisten“, betont sie. Dieses Engagement sei aller Ehren wert. „Wenn einzelne, sich nicht an die Regeln halten, muss das selbstverständlich aufgeklärt werden“, sagte sie. Die Vorsitzende des Sozialausschusses mahnte allerdings, dabei nicht das Kind mit dem Bade auszuschütten.
Kontrollinstanz bilden
Die SPD-Ratsfrau setzt auf das Gespräch, das sie und Sozialdezernent Willi Loeven mit dem Tafel-Vorsitzenden führen möchten. Erst danach sei abzusehen, ob die Tafel Veränderungen wünsche und ob man dabei mithelfen könne. „Der Verein müsste da auf uns zukommen. Der Vorstand muss das Signal geben“, sagte sie. Die Vorsitzende des Sozialausschusses rät dazu, für die Bottroper Tafel eine funktionierende Kontrollinstanz zu schaffen. „Das geht aber nur mit dem Verein“, betonte sie.
ass Lebensmittel-Spenden an die Tafel letztlich in die Gastronomie weitergereicht worden sind, hält SPD-Ratsfrau Renate Palberg für den gravierendsten bisher bekannten Regelverstoß. „Das geht überhaupt nicht“, betonte sie.
Mitarbeiter haben ja auch Anspruch auf Hilfe
Nach Information der WAZ soll ein Gastwirt an die Tafel gespendetes Fleisch bekommen haben. Die Rede ist vom Wirt eines Vereinsheims im Fuhlenbrock. Tafel-Vorsitzender von Oepen räumte auch ein, dass Lebensmittelspenden an die Gastronomie gegangen seien. Dazu sei es zu Stoßzeiten gekommen, wenn die Tafel besonders viele Spenden erhalten habe und die Lebensmittel andernfalls womöglich hätten vernichtet werden müssen, erklärte der Vorsitzende. Diese Praxis sei seit 2011 aber beendet. Die Klienten der Tafel seien gut zur Hälfte Singles. Viele von ihnen verfügten wiederum nicht einmal über einen Herd, auf dem sie eine Fleisch-Mahlzeit zubereiten könnten, heißt es. Viele Tafel-Kunden bevorzugten außerdem Fertigkost. Gerade mit Fleischspenden könne die Bottroper Tafel daher nicht helfen. „Auch andere Tafeln dürften vor solchen Schwierigkeiten stehen“, meint die Vorsitzende des Sozialausschusses.
Anlass zu Kritik ist aber auch, dass Tafel-Helfer sich selbst mit gespendeten Lebensmitteln versorgen. So setzt die Tafel Mitarbeiter als 1-Euro-Kräfte ein, die selbst Anspruch auf Hilfe zum Leben haben. Arbeiten diese aber für die Tafel, können sie nicht zugleich als Kunden um Lebensmittel bitten.