Bottrop. Bottroper Politessen haben Zweitjobs bei Securityfirma unter Korruptionsverdacht. Stadtspitze: „Wir sehen die Nebentätigkeit kritisch.“
Mehrere Teilzeitbeschäftigte der Bottroper Stadtverwaltung arbeiten nebenher auch für eine Sicherheitsfirma. Dabei handelt es sich um das Unternehmen, das in Verbindung mit den Korruptionsermittlungen steht. An den Zweitjobs der städtischen Mitarbeiterinnen hat eine Reihe von Ratsleuten etwas auszusetzen. Auch der Stadtspitze missfällt, dass ihre Leute ausgerechnet in diesem Unternehmen zusätzlich arbeiten.
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„Wir sehen die angesprochene Nebentätigkeit kritisch, haben aber keine Handhabe“, sagt Vize-Verwaltungschef Emilio Pintea. Dem Vernehmen nach geht es um vier Beschäftigte, die für das Straßenverkehrsamt den ruhenden Verkehr überwachen. Gehen also tatsächlich Mitarbeiterinnen für die Stadt in Uniformen ihrer Arbeit nach und verwarnen Falschparkende, während sie nebenher für eine Sicherheitsfirma tätig sind, gegen deren Mitarbeiter die Staatsanwaltschaft ermittelt?
Datenschutz: Verwaltung geht auf Details nicht ein
Zu den konkreten Tätigkeiten ihrer Beschäftigten macht die Verwaltung keine Angaben. „Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen können wir auf Details nicht eingehen“, erklärt Stadtsprecherin Jeanette Kuhn. Der Bottroper Rechnungsprüfungsausschuss ist darüber allerdings genauer informiert. Die Verwaltung selbst hatte deren Mitgliedern zur Beratung hinter verschlossenen Türen den Prüfbericht über die Nebentätigkeiten von Beschäftigten der Stadt vorgelegt.
Die Prüfung sei von der Verwaltung veranlasst worden und werde regelmäßig durch das Rechnungsprüfungsamt durchgeführt. Die Verwaltung habe wegen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen das auch für die Stadt tätige Sicherheitsunternehmen alle rechtlich zulässigen Konsequenzen geprüft und durchgesetzt, sofern dies zulässig ist, versichert Jeanette Kuhn. „Dies gilt ebenso für den Bereich möglicher Nebentätigkeiten“, teilte sie auf WAZ-Anfrage mit.
Verdächtigte Firma verliert alle Aufträge der Stadt
Bei den Ermittlungen geht es vor allem um den Verdacht, dass es bei Auftragsvergaben der Stadt an diese Firma Unregelmäßigkeiten gegeben hat. Als Reaktion darauf hat die Stadt zum Beispiel auch den Sicherheitsdienst des Straßenverkehrsamtes ausgetauscht. Denn auch diesen Job hatte jene Firma übernommen, die Teil der staatsanwaltlichen Ermittlungen wegen Korruptionsverdachts ist. Für Sicherheit im Straßenverkehrsamt sorgt jetzt eine andere Firma aus Düsseldorf.
Ziel der Verwaltungsspitze ist es, möglichst alle städtischen Aufträge, die an die besagte Sicherheitsfirma gingen, Schritt für Schritt zu kündigen, wo immer dies für sie vertraglich möglich ist. Neben dem Straßenverkehrsamt sicherten dessen Beschäftige auch mehrere Flüchtlingsunterkünfte in der Stadt. Einige dieser Aufträge hat die Stadt schon gekündigt. Bis Mitte des Jahres soll die unter Korruptionsverdacht stehende Firma alle weiteren Aufträge der Stadt verlieren.
Wenige Monate vor der Durchsuchung im Ordnungsamt
Auch neue Aufträge der Stadt erhielt das Unternehmen nicht. Den Job zum Schutz einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Eigen zum Beispiel bekam ein Unternehmen aus Bochum, obwohl die in die Korruptionsermittlungen verwickelte Firma das günstigere Angebot gemacht hatte. Auch diesen Schritt begründete die Verwaltung mit dem Vertrauensverlust durch den Korruptionsverdacht.
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Drei der vier städtischen Mitarbeiterinnen haben dem Vernehmen nach die umstrittenen Nebenjobs bei dem verdächtigten Sicherheitsunternehmen nur wenige Monate vor der Durchsuchung von Büros des Ordnungsamtes aufgenommen. Die vierte Beschäftigte arbeitet schon einige Jahre für die Firma, heißt es. Dagegen einschreiten konnte und kann die Verwaltung nach ihrer Lesart aber kaum. Die Stadtsprecherin begründet dies auch mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit.
Solche Nebenjobs sind nur anzeigepflichtig
Bei Beamtinnen und Beamten müsse die Stadt die Nebentätigkeiten genehmigen. Die Zweitjobs von Tarifbeschäftigten seien dagegen nur anzeigepflichtig. „Die Stadt prüft vor diesem Hintergrund jede genehmigungspflichtige und anzeigepflichtige Nebentätigkeit sehr sorgfältig und wägt berechtigte Interessen sowohl auf Seiten der Stadt als auch auf Arbeitnehmerseite im Rahmen der rechtlichen Grundlagen ab“, versicherte Jeanette Kuhn.
Demnach könne die Verwaltungsspitze Nebentätigkeiten nur dann untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn arbeitsvertragliche Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers beeinträchtigt werden. Dies sei je nach Einzelfall zu beurteilen. Dabei spiele vor allem eine Rolle, ob die Beschäftigten hochrangige Positionen innehaben oder so wichtige Ämter ausüben, dass damit besondere Einflussmöglichkeiten einhergehen. Das ist bei den Politessen nicht der Fall.