Bottrop. Ein Teil der Spielgeräte im Bottroper Stadtgarten ist wieder mit einem Bauzaun abgesperrt. Warum Besucher ihn nicht öffnen sollen.

Ein kleiner Teil des Spielplatzes im Stadtgarten ist bis auf Weiteres gesperrt. Unter anderem sind an einigen Spiel- und Klettergeräten einzelne Fundamente verstärkt worden. Pfosten wurden begutachtet und überarbeitet.

„Wenn wir nicht jetzt handeln, können diese Stellen bei einer weiteren intensiven Nutzung zu einer Gefahr werden“, sagt Katja Schreiber, Abteilungsleiterin im Fachbereich Umwelt und Grün. Zugleich betont sie, dass für die spielenden Kinder aber zu keinem Zeitpunkt eine Verletzungsgefahr bestand.

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Der Spielplatz wird seit der Eröffnung am 5. Januar von unzähligen Familien mit Kindern genutzt – in der Woche und erst recht bei schönem Wetter an den Wochenenden. Diese intensive Nutzung scheint erste Folgen zu zeigen. Und die beste Spielplatzzeit mit dem Sommer kommt schließlich noch.

Besucher können helfen bei einer schnellen und kompletten Wiedereröffnung

Die betreffenden Spielgeräte sind mithilfe von Bauzäunen abgesperrt. Man hoffe, so Katja Schreiber, dass der gesamte Spielplatz so schnell wie möglich wieder den Kindern in vollem Umgang zur Verfügung stehen wird.

Besucher können dabei sogar mithelfen. Katja Schreiber betont: „Bitte nicht die Bauzäune öffnen und die gesperrten Spielgeräte nutzen.“ Die Fundamente müssten in Ruhe aushärten. Können die Fundamente nicht fachgerecht aushärten, könnte es sein, dass die Spielgeräte in ein paar Monaten deswegen erneut gesperrt werden müssen.

Laut Katja Schreiber unternimmt der städtische Fachbereich „wöchentlich eine visuelle Kontrolle“. Dazu kommen noch eine Kontrolle im Quartal, also alle drei Monate, und eine große Kontrolle, die einmal im Jahr stattfindet. Das gelte nicht nur für den Spielplatz im Stadtgarten, sondern auch für andere Spielplätze im Stadtgebiet.

Zurück zur Teilsperrung im Stadtgarten. Die leere Stadtkasse wird nicht zusätzlich belastet. Denn diese Maßnahme findet laut Katja Schreiber im Rahmen der Gewährleistung für die Spielgeräte statt.