Bottrop. Der Umleitungsverkehr wegen der maroden A42-Brücke fährt unsere Straßen kaputt, schimpft OB Bernd Tischler. Das trifft auch die Landesstraßen.

Nach der Sperrung der A42 zwischen Bottrop-Süd und dem Kreuz Essen-Nord wegen der maroden Kanalbrücke quälen sich die Ausweichverkehre durch den Bottroper Süden. „Die Umleitungsverkehre fahren unsere Straßen kaputt“, schimpft Oberbürgermeister Bernd Tischler und hat angekündigt, die Rechnung für die notwendigen Sanierungen nach Düsseldorf und Berlin zu schicken: „Das Land und der Bund müssen die Kosten übernehmen.“ Auch NRW-Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) hat ein Problem: Die Umleitungsstrecken führen in Bottrop über Bundes- und Landesstraßen, die vom Landesbetrieb Straßen NRW betreut und schon jetzt nicht mehr im besten Zustand sind. Und: Auch dort gibt es Brückenschäden.

Krischer hat deshalb noch im Dezember den Landesbetrieb Straßen NRW zum Rapport über den Zustand der vom Land betriebenen Straßen an den Umleitungsstrecken gebeten. Zwei Monate später zeigen sich auch hier die ersten zusätzlichen Verschleiß-Spuren.

+++ Wollen Sie keine Nachrichten mehr aus Bottrop verpassen? Dann abonnieren Sie hier unseren WhatsApp-Kanal

Straßen in Bottrop: B224 und L631 haben Sanierungsbedarf

Als schon jetzt sanierungsbedürftig hat der Landesbetrieb in seinem Bericht „Teile der B224 südlich der A2“ und „Strecken“ der L631 in Bottrop bezeichnet. Wie sieht es nach Einschätzung des Landesbetriebes dort jetzt aus? „Der im Bericht zur Sondersitzung des Verkehrsausschusses benannte Abschnitt umfasst den Abschnitt der B224 auf Gladbecker Stadtgebiet in Fahrtrichtung Norden bis zur Anschlussstelle der A2“, sagt Landesbetriebs-Sprecherin Nilgün Ulbrich. „Die Strecke auf der L631 ist der Bereich zwischen der Anschlussstelle Bottrop-Süd (A42) und der Kreuzung der Bottroper Straße mit dem Sulterkamp“ im Essener Norden.

Zum aktuellen Straßenzustand schreibt die Sprecherin: „Wie bereits im Bericht dargelegt, weisen die Abschnitte grundsätzlich zwar einen Sanierungsbedarf auf, sie sind aber in einem verkehrssicheren Zustand. Es besteht aus Sicht der Regionalniederlassung Ruhr derzeit kein akuter Handlungsbedarf für eine Sanierung.“

Landesbetrieb rechnet mit einer „zunehmenden Verschlechterung“

Die zuständige Straßenmeisterei Marl kontrolliere den Zustand der Fahrbahnen fortlaufend. Das passiert nach Angaben des Landesbetriebes unter anderem mit schnell fahrenden Messfahrzeugen durch optisch-elektronische Aufnahmeverfahren. Dabei werden die Oberflächeneigenschaften der Straße mit den Merkmalen der Längs- und Querebenheit, der Griffigkeit sowie der Oberflächenschäden erfasst.

Nilgün Ulbrich: „Stellen die Kolleginnen und Kollegen gravierende Schäden fest, werden in Abstimmung mit den Beteiligten die notwendigen Maßnahmen ergriffen.“ Und das könnte schnell notwendig werden: Der Landesbetrieb rechnet aufgrund der zusätzlichen Verkehrsbelastung mit einer „zunehmenden Verschlechterung des Zustands“.

Auf der Kanalbrücke der B224 gilt schon Überholverbot für Lkw

Straßen NRW hat auch die Brücken im Zuge der Umleitungsstrecke noch einmal überprüft. Die Brücke auf der B224 „Rhein-Herne-Kanal-Ostseite“ weist nach Einschätzung des Landesbetriebes „Defizite in der Tragfähigkeit“ auf. Wie sieht es dort gerade aus? „An der Brücke wurden bereits alle erforderlichen verkehrseinschränkenden Maßnahmen umgesetzt: Dort gilt ein Abstandsgebot von 50 Metern sowie ein Überholverbot für LKW. Weitere Maßnahmen sind derzeit weder notwendig noch vorgesehen.“

Zwei weitere Brücken werden derzeit von Experten untersucht, sagt die Sprecherin: „Für die Emscherbrücke im Zuge der B224 liegen die Prüfergebnisse voraussichtlich Anfang 2025 vor. Die Ergebnisse für die Kanalbrücke im Zuge der L631 erwarten wir im zweiten Halbjahr 2024.“

Seit der Sperrung der A42 am 11. Dezember wird der Schwerlastverkehr eigentlich großräumig über die A40 und die A2 umgeleitet. Viele Lkw-Fahrer sind trotzdem auf innerstädtischen, Landes- und Bundesstraßen unterwegs. So führt die kleinräumige Umleitung für den Verkehr offiziell über die B224.