Bottrop. Eine Reihe von Gebühren in Bottrop steigt 2024 an. Nicht alles wird teurer. Die kommunalen Steuern bleiben vorerst stabil. Eine Auswahl.
Auf die Bürgerinnen und Bürger in Bottrop kommen wie in fast jedem neuen Jahr auch 2024 wieder höhere Kosten zu. Daran hat die Stadt einen ganz wesentlichen Anteil. So steigen im Jahr 2024 zum Beispiel einmal mehr die Gebühren für die Müllabfuhr oder auch für die Abwasserentsorgung an. Kommunale Steuern bleiben stabil. Hier eine Auswahl in Sachen Kostensteigerung, Preisstabilität und auch ein Blick auf das, was gebührenfrei bleibt:
Restmüllabfuhr
Für die Leerung aller grauen Abfalltonnen liegen die Gebühren im neuen Jahr um etwa 1,09 Prozent höher als bisher. Die Kosten für die Leerung der von den meisten Anwohnerinnen und Anwohnern beim Restmüll genutzten 120-Liter-Tonne überschreiten erstmals die 300 Euro-Schwelle, für die große 240-Liter-Behälter werden erstmals mehr als 600 Euro fällig. Die Gebühren für die kleine 60 Liter-Tonne liegen ab dem 1. Januar 2024 bei 150,62 Euro im Jahr, für die 120 Liter-Behälter bei 301,24 Euro und für die 240 Liter-Tonne bei 602,49 Euro im Jahr.
Braune Tonne
Die Gebühren für die Leerung der Biotonnen werden im neuen Jahr nicht erhöht und liegen weiterhin bei 70,48 Euro für die 120 Liter-Behälter und bei 109,83 Euro für die 240 Liter-Tonnen pro Jahr. In Bottrop wird die Abfuhr des Biomülls für die Anwohnerinnen und Anwohner nach Erkenntnissen des Best-Vorstands somit so günstig wie in nur wenigen anderen Städten bleiben.
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Straßenreinigung
Die Gebühren für die Straßenreinigung in Bottrop bleiben konstant. Der Verwaltungsrat der Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung (Best) hat entschieden, die Gebühren für die Säuberung der Straßen für das Jahr 2024 trotz steigender Kosten nicht anzuheben. Die Gebühr in der Reinigungsklasse S2 mit 20 Reinigungen pro Jahr bleibt damit bei jährlich 1,76 Euro je Frontmeter des jeweiligen Grundstückes. In der Reinigungsklasse S3 mit 40 jährlichen Reinigungen liegt sie bei 3,52 Euro. In Klasse S4 mit 80 Säuberungen werden 7,04 Euro je Meter fällig und in der Reinigungsklasse S5 zahlen Eigentümerinnen und Eigentümer bei 240 Säuberungen eine Gebühr von 21,12 Euro.
Winterdienst
Für den Winterdienst auf den Bottroper Straßen werden die Gebühren im neuen Jahr laut Best allerdings zwischen 4,4 und fünf Prozent höher ausfallen als zuletzt. Die Verteuerung führt das Unternehmen auf höhere Kosten für Maschinen und Fahrzeuge sowie gestiegene Personalkosten zurück. Schnee und Eis muss die Best nach den gültigen Vorschriften nur von verkehrswichtigen und gefährlichen Straßen räumen. Für Anlieger und Anliegerinnen an Straßen in der Winterdienststufe W1 mit 45 Schneeräum-Einsätzen jährlich steigen die Gebühren von 1,14 Euro je Frontmeter ihrer Grundstücke auf 1,19 Euro je Meter. Für Straßen in der Stufe W2 müssen Eigentümerinnen und Eigentümer für jährlich bis zu 40 Räumeinsätze statt bisher 1,01 Euro nun 1,06 Euro je Meter zahlen.
Schmutzwasser
Bei der Entsorgung von Schmutzwasser kommt es zu einem kräftigen Gebührensprung. Die Gebühren für normale Haushalte werden von jetzt 2,64 Euro auf dann 2,97 Euro je Kubikmeter verbrauchten Frischwassers im nächsten Jahr ansteigen. Das ist ein Plus um 33 Cent oder 12,5 Prozent. Im Jahr 2023 hatte es für die normalen Haushalte allerdings auch in Folge eines verbraucherfreundlichen Gerichtsurteils keine Gebührenerhebung gegeben. Die Gebühr blieb wie schon 2022 bei 2,64 Euro.
Niederschlagswasser
Auch die Gebühr für das Niederschlagswasser, das auf den privaten Grundstücken der Anwohner nicht versickern kann, wird im neuen Jahr ansteigen: um 3,36 Prozent. Anstatt wie jetzt 1,49 Euro je Quadratmeter müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer der Grundstücke in Jahr 2024 nun 1,54 Euro bezahlen.
Kleinkläranlagen
Ansteigen werden auch die Gebühren für die Entsorgung von Abwasser aus Kleinkläranlagen aus. Diese Gebühr wird von 96 Euro auf 99 Euro je Kubikmeter Klärschlamm angehoben. Das macht ein Plus um etwas mehr als drei Prozent aus. In Bottrop werden zurzeit 780 solcher Kläranlagen für häusliches Schmutzwasser betrieben. Etwa 90 Prozent der Kleinkläranlagen befinden sich in Kirchhellen.
Grundsteuer
Die Hebesätze für die Grundsteuer B, die Grundstücksbesitzer zahlen müssen und teils auf ihre Mieterinnen oder Mieter umlegen können, bleiben mit 680 vH auch im neuen Jahr unverändert. Das ist zumindest so im Entwurf für die Haushaltssatzung 2024 vorgesehen. Die Steuersätze bei der Grundsteuer A für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe bleibt bei 265 vH. Erst ab dem 1. Januar 2025 ist der vom Finanzamt neu festgestellte Grundsteuerwert für die dann zu zahlende Grundsteuer maßgeblich.
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Gewerbesteuer
Unverändert soll nach dem Vorschlag von Stadtkämmerer Jochen Brunnhofer auch der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleiben, die Unternehmen in der Stadt zahlen müssen. Wie schon in diesem Jahr soll der Steuersatz auch im Jahr 2024 bei 490 vH liegen.
Gebührenfrei
Die Leerungen der blauen Altpapiertonnen einmal pro Monat bleiben auch im Jahr 2024 gebührenfrei. Die Abholung bestimmter Sperrmüllarten kostet zweimal pro Jahr ebenfalls keine Gebühren. Die Eigentümer von Grundstücken, die in die Winterdienststufen W3 und W4 eingeordnet sind, zahlen keine Gebühren, da die Best auf diesen Straßen auch keinen Winterdienst leisten muss. Hier finden Sie das Straßenreinigungsverzeichnis der Bottroper Stadtreinigung: www.best-bottrop.de