Bottrop. Die neue Grundsteuer regt viele Hausbesitzer in Bottrop auf. Nun präsentiert das Finanzamt Zahlen, wie viele Einsprüche bisher eingegangen sind.

Hausbesitzer in Bottrop wehren sich gegen die neue Grundsteuerfestsetzung. Zahlreiche haben Einspruch dagegen eingereicht. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung war zum 31. Januar 2023 abgelaufen. Bis zu jenem Stichtag waren die Besitzerinnen und Besitzer von Immobilien und Grundstücken dazu aufgefordert gewesen.

Auf Nachfrage der WAZ-Lokalredaktion antwortet die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen: „Nach den uns vorliegenden Zahlen wurden im Finanzamt Bottrop bis zum 31. März 2023 gegen rund 6,88 Prozent der Grundsteuerwertfeststellungsbescheide Einsprüche eingelegt. Dies entspricht rund 1800 Einsprüchen.“

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Zum Vergleich: Das Finanzamt Essen-Ost verzeichnet 13.000 Einsprüche der Grundsteuerwertfeststellungsbescheide (16,4 Prozent), das Finanzamt Essen-Süd 15.000 Einsprüche (21,8 Prozent). Damit liegt Essen über dem NRW-Durchschnitt. „Bis zum 28. August 2023 wurden landesweit gegen rund 726.000 der Grundsteuerwertfeststellungsbescheide Einsprüche bei den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingelegt. Dies entspricht 12,8 Prozent der bis dahin erledigten Grundsteuerwertfeststellungen“, so die Oberfinanzdirektion.

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Bottrop liegt demzufolge mit 6,88 Prozent unter dem NRW-Durchschnitt. „Rund 6,5 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen müssen aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden“, teilt die Oberfinanzdirektion mit. „Bisher sind rund sechs Millionen Erklärungen (93 Prozent) in den nordrhein-westfälischen Finanzämtern eingegangen.“

Und in Bottrop? „Im Finanzamt Bottrop sind bisher rund 34.400 Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts (rund 93 Prozent) eingegangen. Davon wurden über 90 Prozent digital abgegeben.“ Das sind Mitte Oktober 1400 mehr als im Juni. Damals teilte Dennis Nosthoff, Leiter des Finanzamts Bottrop, mit, dass 33.000 Erklärungen von 37.000 eingegangen seien.

Infos zur Grundsteuer: Was Hausbesitzer in Bottrop wissen müssen

Grundsätzlich gilt laut Finanzamt: Wer die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Der festgestellte Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer ab 2025.

Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen und den Grundsteuermessbeträgen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten. Dabei sei beabsichtigt, die Grundsteuer aufkommensneutral zu reformieren – also insgesamt möglichst ohne höhere Belastung für die Bürger.