Bottrop. Die Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung berechnet die Gebühren fürs Räumen von Schnee und Eis neu. Welche Kosten dagegen konstant bleiben.
Die Gebühren für die Straßenreinigung in Bottrop bleiben konstant. Der Verwaltungsrat der Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung (Best) hat entschieden, trotz steigender Kosten die Gebühren für die Säuberung der Straßen für das kommende Jahr nicht anzuheben. Um einige Cent höher werden in Jahr 2024 allerdings die Gebühren für den Winterdienst ausfallen. Die Steigerung macht laut Best zwischen 4,4 und fünf Prozent aus.
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Nach den gültigen Vorschriften sei Winterdienst von der öffentlichen Hand nur auf verkehrswichtigen und gefährlichen Strecken zu leisten, erläutert der Best-Vorstand. Bei strenger Auslegung dieses Grundsatzes wäre auch ein deutlich reduzierter Winterdienst in Bottrop möglich. Die Best sieht aber davon ab, da dies vor allem im Berufsverkehr die Verkehrssituation massiv belasten würde. Der Winterdienst ist deshalb in Bottrop in vier Stufen eingeteilt. Die Verteuerung führt der Vorstand auf gestiegene Personalkosten aber auch auf höhere Fixkosten zum Bespiel für den Streusalz-Vorrat oder Maschinen und Fahrzeuge zurück.
Die Best räumt Schnee und Eis nicht von allen Straßen
Gebühren zahlen müssen auch im nächsten Jahr nur Anlieger, deren Straßen in die Winterdienststufen W 1 und W 2 eingeordnet sind. Zu den Straßen der Winterdienststufe W 1 gehören alle Straßen, die von überdurchschnittlicher Bedeutung für den innerörtlichen und außerörtlichen Kraftfahrzeugverkehr sind. Solche Straßen müsse die Best mit absolutem Vorrang von Schnee und Eis befreien. Zu diesen Straßen gehört zum Beispiel die Horster Straße. Anwohner in der Stufe W 1 müssen im neuen Jahr 1,19 Euro pro Frontmeter ihrer Grundstücke zahlen.
Anlieger, deren Straßen in der Winterdienststufe W 2 eingeteilt sind, müssen jährlich 1,06 Euro pro Frontmeter ab Januar 2024 bezahlen. Dabei handelt es sich um alle Straßen, die wie zum Beispiel die Lindhorststraße dem öffentlichen Personennahverkehr dienen und die für den innerörtlichen Verkehr von besonderer Bedeutung sind. Ein weiterer Maßstab ist, ob es an diesen Straßen aufgrund von Steigungen oder Gefällen Gefahrenpunkte für den Kraftfahrzeugverkehr gibt.
Straßen sind in verschiedene Reinigungsklassen unterteilt
Insgesamt verlangt die Best von etwas mehr als 9400 Grundstückseigentümern Gebühren für den Winterdienst. Andere müssen keine Gebühren bezahlen, weil sie an ihren Straßen sowohl die Fahrbahnen als auch die Gehwege selbst von Eis und Schnee befreien müssen. Diese sind in die Winterdienststufen W 3 und W 4 eingestuft. Dazu gehören weniger wichtige Straßen, auf denen keine Linienbusse fahren und auf denen sich keine gefährlichen Stellen befinden wie etwa die Albrecht-Dürer-Straße oder Straßen, die für den allgemeinen Verkehr bedeutungslos sind oder über die nur einzelne Grundstücke erreichbar sind.
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Auch zur Straßenreinigung hat die Best die Straßen unterteilt: in insgesamt fünf Reinigungsklassen. In den Reinigungsstufen S 0 und S 1 werden keine Gebühren fällig. In der Reinigungsklasse S 2 bleibt die jährliche Gebühr bei 1,76 Euro pro Frontmeter. In der Klasse S 3 sind 3,56 Euro fällig. Bei 7,04 Euro je Meter liegt die Straßenreinigungsgebühr in der Reinigungsklasse S 4 und bei 21,12 Euro in der Klasse S 5. Hierbei handelt es sich um Fußgängerzonen oder zum Beispiel Plätze wie den Berliner Platz, den die Best sechsmal in der Woche säubert.
Hier können Leserinnen und Leser nachlesen, in welcher Winterdienststufe und in welcher Reinigungsklasse ihre Straßen eingestuft sind: https://www.best-bottrop.de/Satzungen-und-Gebuehren-1520252661.html?SID=XyQOt2Q93c86